Festbetrag für Rivastigmin-TTS APOTHEKE ADHOC, 06.08.2015 14:33 Uhr
Die Preise für Transdermale Therapeutische Systeme (TTS) mit dem Wirkstoff Rivastigmin könnten demnächst in den Keller rauschen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen Festbetrag für die Produktgruppe beschlossen. Über die Höhe muss der GKV-Spitzenverband entscheiden. Beobachter rechnen damit, dass der Erstattungspreis bis zu 20 Prozent unter dem derzeitigen Niveau liegen könnte.
Das Original Exelon kommt von Novartis. Der Wirkstoff zur Behandlung von Alzheimer war bis 2008 patentgeschützt, das TTS bis Mitte 2012. Seitdem haben zahlreiche Generikaanbieter eigene Pflaster auf den Markt gebracht. Mit Neuraxpharm hatte sich der Originalhersteller vor anderthalb Jahren wegen der Produktaufmachung vor Gericht gestritten.
Die oralen Formen sind bereits festbetragsgeregelt: Im Januar 2014 hatte der G-BA Filmtabletten, Hartkapseln, retardierte Hartkapseln, Schmelzfilm und Schmelztabletten in eine gemeinsame Gruppe mit den anderen Cholesterinesterasehemmern Donezepil und Galantamin gruppiert. Seit vergangenem Jahr werden für die Großpackungen je nach Wirkstärke bis zu 72,69 Euro erstattet.
Das TTS kostet derzeit als Original in der Packung à 84 Stück entweder 291 Euro (4,6 mg) oder 322 Euro (9,5 mg). Bei der Dosierung à 13,3 mg ruft Novartis für 90 Stück 434 Euro auf. Die Generika sind mit 185, 192 beziehungsweise 392 Euro deutlich günstiger, wobei die Packungsgrößen nicht immer einheitlich sind.
Laut Sozialgesetzbuch (SGB V) ist die Höhe der Festbeträge vom vom GKV-Spitzenverband so festzusetzen, dass eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung“ gewährleistet ist. Um Wirtschaftlichkeitsreserven auszuschöpfen, einen wirksamen Preiswettbewerb auszulösen und gleichzeitig eine hinreichende Arzneimittelauswahl sicherzustellen, hat der Gesetzgeber den Rahmen abgesteckt.
Mindestens 20 Prozent der Verordnungen und der Packungen einer Festbetragsgruppe müssen ohne Aufzahlungen für die Versicherten zur Verfügung stehen. Außerdem soll der höchste Abgabepreis des unteren Preisdrittels nicht überschritten werden – genauso wie eine hinreichende Versorgung mit Präparaten ohne Zuzahlung – also mit Preisen 30 Prozent unter Festbetrag – gewährleistet werden soll.
Ignorieren Hersteller die Preisgrenze, müssen die Versicherten die Differenz aus eigener Tasche zahlen, zusätzlich zur Zuzahlung. Nach Zahlen von IMS Health fielen im vergangenen Jahr 517 Millionen Packungen im Wert von 12,4 Milliarden Euro in den festbetragsgeregelten Markt. Während diese Summe annähernd konstant blieb, wuchs die Zahl der Packungen mit Aufzahlung um 56 Prozent auf 32,6 Millionen Einheiten – das entspricht einem Anteil von 6 Prozent, nach 4 Prozent im Vorjahr.