Rückruf

Actos ohne Verschreibungspflicht APOTHEKE ADHOC, 08.07.2019 15:04 Uhr

Fehlende Kennzeichnung: Weil der Hinweis zur Verschreibungspflicht fehlt, muss Actos zurück. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Takeda ruft eine Charge des Antidiabetikums Actos (Pioglitazon) zurück. Die Faltschachteln des Arzneimittels haben einen Fehldruck.

Actos 15 mg, 28 Tabletten, Charge: 11601886

Auf der Sekundärverpackung der genannten Charge von Actos fehlt der Hinweis „verschreibungspflichtig“. Diese Kennzeichnung ist für Arzneimittel, die nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen, in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Daher muss die betroffene Ware zurück. Andere Chargen, andere Packungsgrößen und andere Dosisstärken der in Deutschland in Verkehr gebrachten Ware von Actos sind laut Hersteller nicht betroffen. Die Qualität des Produktes ist nicht beeinträchtigt.

Apotheken sollen Packungen der genannten Charge mittels APG-Formular an den pharmazeutischen Großhandel zur Gutschrift zurücksenden.