Absage für Hydrocortison 1 Prozent APOTHEKE ADHOC, 24.01.2019 15:08 Uhr
Am Dienstag tagte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SAV) in Bonn. Drei Arzneistoffe und eine Wirkstoffkombination hatten die Experten auf der Agenda. In zwei Punkten herrschte Einigkeit, für die anderen beiden Tagesordnungspunkte wurde eine mehrheitliche Empfehlung ausgesprochen.
Am 22. Januar trafen sich Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Vertreter der Fachkreise und gaben ihre Empfehlung zu folgenden Themen ab:
- Desfesoterosin: Antrag auf Unterstellung der Verschreibungspflicht
- Ibuprofen/Phenylephedrin: Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht
- Permethrin zur Anwendung am Hund: Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht
- Hydrocortison 1 Prozent zum äußerlichen Gebrauch.
Der mögliche Switch von Hydrocortison in der Konzentration von 1 Prozent war der wohl auffälligste Tagesordnungspunkt. Allerdings empfehlen die Experten des SAV mehrheitlich, den Antrag auf einen OTC-Switch abzulehnen. Die Entscheidung hat dennoch das Bundesgesundheitsministerium, Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) bedürfen außerdem der Zustimmung des Bundesrats.
Dabei standen die Chancen für einen Switch gar nicht so schlecht, hatte der Expertenausschuss doch im November 2017 eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur Behandlung des Herpes labialis für die Wirkstoffkombination Aciclovir/Hydrocortison empfohlen. Das Kombinationspräparat Zovirax duo enthält 1-prozentiges Hydrocortison und ist seit März 2018 ohne Rezept zu haben. Hydrocortison bleibt also in Packungsgrößen bis 50 Gramm und einer maximalen Konzentration von 0,25 Prozent sowie in Behältnissen bis 30 Gramm als 0,5-prozentiges Präparat rezeptfrei.
Eine Absage für die Entlassung aus der Verschreibungspflicht gab das Gremium auch den Zubereitungen aus Ibuprofen und Phenylephedrinhydrochlorid. Auch hier hat der SAV die Empfehlung mehrheitlich ausgesprochen. Stada hält für die Kombination bereits eine Zulassung; der Konzern mit Sitz in Bad Vilbel hatte bereits vor einigen Jahren erstritten, dass die Dachmarke auch für ein Ibuprofen-Produkt verwendet werden darf. Stada launcht im Sommer Grippostad Complex, das in in der Zusammensetzung identisch mit Aspirin Complex (Acetylsalicylsäure 500 mg/Pseudoephedrin 30 mg) ist.
Besser lief es für Permethrin zur Anwendung beim Hund. Hier fiel die Empfehlung einstimmig. Die topische Anwendung von Permethrin ist Mittel der Wahl bei der Behandlung der Krätze bei Menschen. Wichtig für Tierhalter: Permethrin ist nur für Hunde zugelassen, da bei Katzen schwere Vergiftungen mit neurologischen Symptomen wie Krampfanfällen und Zuckungen hervorgerufen können, die in vielen Fällen zum Tod der Katze führen können. Permethrin ist ein Nervengift, das in das zentrale Nervensystem der Parasiten, aber eben auch in das der Katze eintreten kann.
Der SVA hat für Desfesoterodin einstimmig die Unterstellung der Rezeptpflicht empfohlen. Desfesoterodin ist zur symptomatischen Behandlung einer hyperaktiven Blase zugelassen. Tovedeso (Ratiopharm) ist seit 2018 auf dem Markt und nur auf Rezept erhältlich.