Abrysvo: RSV-Impfung bald Kassenleistung? Sandra Piontek, 24.02.2024 09:18 Uhr
Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) können vor allem bei Säuglingen, aber auch älteren Erwachsenen für schwere Atemwegserkrankungen sorgen. Dabei sollte das Risiko für Menschen ab 65 Jahren nicht unterschätzt werden: Etwa die Hälfte aller RSV-bedingten Todesfälle betrifft diese Altersgruppe. Umso wichtiger ist die Immunisierung. Seit Ende August ist der RSV-Impfstoff Abrysvo für Personen ab einem Alter von 60 Jahren zur Prävention zugelassen. Trotz der Impfempfehlung durch diverse Fachgesellschaften ist die Impfung aktuell noch keine Pflichtleistung der Krankenkassen. Das könnte sich nun ändern.
Mehr als ein Viertel der Krankenkassen wie die Barmer, AOK Nordost sowie einige Betriebskrankenkassen bieten ihren Versicherten die Impfung bereits als Satzungsleistung an. Wenn die Ständige Impfkommission (Stiko) eine entsprechende Empfehlung gibt, könnte dieses Jahr eine allgemeine Kostenerstattung durch die Krankenkassen folgen. Kürzlich sei bekannt gegeben worden, dass die Stiko sich bis spätestens Sommer zur RSV-Impfung äußern wolle, sagt ein Sprecher des Herstellers Pfizer.
Die Stiko-Empfehlung sei der „erste entscheidende Schritt zur verpflichtenden Erstattung einer Impfung durch die gesetzlichen Krankenkassen“, so der Sprecher. Denn: Nach §20i Absatz 1 Satz 5 Sozialgesetzbuch (SGB V) ist eine vorliegende Stiko-Empfehlung die Voraussetzung für die Aufnahme einer Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie, wodurch sie zur Pflichtleistung wird.
Daher sei es für alle gesetzlich versicherten Menschen ab 60 Jahren „ein positives Signal, dass sich die Stiko voraussichtlich bis spätestens Sommer dieses Jahres zur RSV-Impfung äußern möchte“, so der Sprecher. Aktuell erfolgt die Verordnung der Impfung per Privatrezept. Patient:innen mit entsprechender Indikationsstellung können aber eine individuelle Kostenübernahme bei ihrer zuständigen Krankenkasse beantragen.
„Bereits jetzt kann etwa jede fünfte gesetzlich versicherte Person ab 60 Jahren von der Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse profitieren.“ Für Privatversicherte gilt die individuelle Tarifleistung.„Versicherte können sich vor der Impfung direkt bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob die Kosten der RSV-Impfung bereits übernommen werden“, rät der Sprecher.