Stiko-Empfehlung in Richtlinie übernommen

Ab Mai: Breiterer Impfschutz gegen Meningokokken Sandra Piontek, 11.03.2024 08:01 Uhr

Meningokokken sind Bakterien der Art Neisseria meningitidis und können Hirnhautentzündung und Sepsis auslösen. Foto: Saiful52-stock.adobe.com
Berlin - 

Meningokokken lösen zwar eher selten Erkrankungen aus, können dann aber für schwere Krankheitsverläufe verantwortlich sein. Säuglinge- und Kleinkinder sind besonders gefährdet eine Hirnhautentzündungen oder Sepsis durch die bakterielle Infektion zu erleiden. Künftig soll die vulnerable Gruppe deshalb von einem breiteren Schutz profitieren: Einer Menigokokken-Impfung gegen den in Deutschland am häufigsten auftretenden Typ dieser Bakterien, der sogenannten Serogruppe B.

Säuglinge sollen ab Mai noch besser gegen eine Infektion mit Menigokokken geschützt werden können: Zukünftig soll eine zusätzliche Immunisierung gegen die sogenannte Serogruppe B den Ausbruch einer schweren Erkrankung verhindern. Eine Grundimmunisierung gegen Meningokokken der Serogruppe C ist bereits eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hatte bereits im Januar eine Empfehlung für die zusätzliche Impfung herausgegeben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Schutzimpfungs-Richtlinie nun mit dieser ergänzt. „Die neue Impfempfehlung basiert laut Stiko auf zwischenzeitlich vorliegenden weiteren wissenschaftlichen Ergebnissen, unter anderem zur Impfeffektivität nach abgeschlossener Grundimmunisierung und zur Schutzdauer der Impfung“, teilt der G-BA mit. Der gefasste Beschluss trete voraussichtlich im Mai in Kraft, so der G-BA. Folglich werde die zusätzliche Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B eine Kassenleistung.

Säuglinge sollen frühzeitig – im Alter von 2, 4 und 12 Monaten – gegen Meningokokken der Serogruppe B geimpft werden. Verpasste Impfungen sind laut Stiko bis zum 5. Geburtstag nachholen. Die Empfehlung zur Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C im Alter von 12 Monaten bleibt weiterhin bestehen.

Vorraussetzung für das Inkrafttreten: Der gefasste Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Bestehen keine Einwände, kann er im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.

Menigokokken-Chek

Bei Meningokokken handelt es sich um Bakterien, die binnen weniger Stunden zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen können. Generell kann an einer Meningokokken-Infektion jeder erkranken, doch am häufigsten infizieren sich Säuglinge im ersten Lebensjahr, Kleinkinder und auch Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren. Die Erreger sterben gewöhnlich außerhalb des Körpers rasch ab. Deswegen ist für eine Infektion ein enger Kontakt mit Übertragung von Mund-Rachenraum-Sekreten von Erkrankten erforderlich. Bleibt enger Kontakt aus, führt dies in der Regel auch nicht zu einer Ansteckung.

Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 3 bis 4 Tage, wobei der Beginn der Erkrankung meist plötzlich einsetzt. In den meisten Fällen kommt es zu einer schnellen Verschlechterung. Zu den Symptomen gehören Hautausschlag, Hirnhautentzündung und Sepsis. Es kommt zu einer schmerzhaften Nackensteifigkeit und Erbrechen.

Achtung: Als Leitsymptom der Meningitis gilt der fleckige Hautausschlag. Tritt dieser auf, ist die Krankheit schon fortgeschritten. Eine unbehandelte Infektion kann binnen 24 bis 48 Stunden zum Tod führen.