Akuthilfe gegen die Lieferengpässe bei fiebersenkenden Kinderarzneimitteln: Ab sofort wird ein Kontigent von 90.000 Fiebersäften in ukrainischer Aufmachung auf dem deutschen Markt in den Verkehr gebracht.
Wie Berlin-Chemie jetzt verkündete, werden in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Medizinprodukte und Arzneimittel (BfArM) und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin insgesamt 90.000 Packungen der „Eudorlin Ibuprofen Suspension“ zum Einnehmen, sowohl in der 2-prozentigen als auch der 4-prozentigen Stärke auf dem deutschen Markt verfügbar werden.
Dafür war eine besondere Gestattung durch das BfArM erforderlich, diese ist befristet bis zum 31. März 2023. Die Anordnung diene laut der Verkündung der Sicherstellung der Versorgung im pädiatrischen Anwendungsbereich.
Eudorlin Ibuprofen 20 mg/ml und 40 mg/ml Suspension zum Einnehmen (Berlin-Chemie) sind in Deutschland zugelassene Arzneimittel, laut Firma steht aber aufgrund der besonderen Situation für die betroffene Ware keine PZN zur Verfügung. Daher sind sie auch nicht im Abda-Artikelstamm gelistet. Jeder Lieferung werde aber eine aktuelle Gebrauchsinformation nebst Informationsschreiben beigelegt, das auf die derzeitige Versorgungssituation hinweist, so die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).
Die Fiebersäfte seien ursprünglich für den ukrainischen Markt vorgesehen gewesen, trotzdem ist die weitere Versorgung der Menschen in der Ukraine durch das Vorhaben nicht gefährdet, so Berlin-Chemie.
Die Verpackungen und Flaschen sind bei der Auslieferung im Originalzustand, das heißt in ukrainischer Sprache gekennzeichnet. Die Bezeichnung lautet dabei jeweils IMET for Children 2% und 4%. Die deutschen Gebrauchsinformationen können über QR-Codes, die von dem Informationsschreiben der Berlin Chemie AG eingelesen und abgerufen werden können.
Zusätzlich wurde das Inverkehrbringen der Paracetawal (Walter Ritter) Zäpfchen in den Stärken 125 mg und 250 mg in englischer bzw. französischer Aufmachung genehmigt. Diese Ausnahmegenehmigung gilt vorerst befristet bis zum 31. März 2023 und ist ebenfalls an die Vorgabe geknüpft, dass jeder Lieferung neben einer deutschsprachigen Gebrauchsinformation auf ein Informationsschreiben beiliegt, in dem die derzeitige Versorgungssituation erläutert wird.
APOTHEKE ADHOC Debatte