Pfusch-Prozess

Zyto-Skandal: Wer schrieb die Herstellungsprotokolle?

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Berlin -

Im Pfusch-Prozess von Bottrop sagte heute vor dem Landgericht Essen noch einmal Marie Klein aus. Die PTA hatte in der Herstellung gearbeitet und Beweismittel für das Verfahren gesammelt. Ihrer Aussage zufolge wurde es im Sterillabor mit der Dokumentation nicht so genau genommen.

Wie das Recherchenetzwerk Correctiv schreibt, fragte der Vorsitzende Richter die Zeugin nach den Herstellungsprotokollen. „Im alten Labor gab es einen Laptop. Im neuen Labor wurde die Dokumentation im Nachhinein im Büro eingetragen“, wird Klein zitiert. Der Richter fragte nach, ob die Dokumentation durch Personen erstellt worden sei, die die Herstellung nicht vorgenommen hätten. Die PTA bestätigte dies. „Das war blindes Vertrauen.“

Herstellungsprotokolle, die der Richter ihr dann zeigte, will Klein nie gesehen und sie auch nicht unterschrieben haben. Vor der Inbetriebnahme des neuen Labors der Alten Apotheke hätten Mitarbeiter fehlende Herstellungsprotokolle nachproduziert, wird Klein zitiert. Diese seien in Wannen gestapelt worden.

Die Verteidigung erkundigte sich bei der Zeugin, ob sie Geld bekommen habe. Klein dementierte: Sie habe ein Preisgeld als Whistleblowerin erhalten, aber kein Geld von Medien. Auch von dem von Correctiv initiierten Crowdfunding im Zusammenhang mit Abmahnkosten gegen den ehemaligen Kaufmännischen Leiter Martin Porwoll hat Klein nach eigenem Bekunden nicht profitiert.

Ende vergangener Woche hatte Correctiv berichtet, die Staatsanwaltschaft habe es versäumt, am Tag der Razzia Blutproben von Patienten zu nehmen. „Hätte man Blutproben rechtzeitig asserviert, könnte man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nachweisen, ob Wirkstoff verabreicht wurde. Auch eine erhebliche Unterdosierung wäre nachweisbar”, wird Professor Dr. Martin Schuler zitiert. Der Leiter des onkologischen Instituts der Uniklinik Essen hatte als Sachverständiger ausgesagt und zumindest im Fall von monoklonalen Antikörpern die Chance gesehen, über Blutproben einen Rückschluss auf eine Unterdosierung zu ziehen. Der Zeitrahmen für eine solche Blutprobe liege bei circa 14 Tagen ab Verabreichung des Wirkstoffes.

Er selbst habe im Vorfeld zu wenige Infos zu den vorgeworfenen Minderdosierungen bekommen. Im Nachhinein sei ihm eingefallen, dass man sich auf Patientinnen hätte konzentrieren können, die kurativ mit Herceptin (Trastuzumab) bei HER2 positivem Brustkrebs behandelt wurden. Denn in diesem Fall gebe es mit der internationalen „HERA-Studie” aussagekräftige medizinische Referenzdaten.

Generell sei der medizinische Nachweis nur sehr eingeschränkt möglich. Ungewöhnliche Behandlungsverläufe könnten auf eine Minderdosierung hinweisen, allerdings gebe es in der Medizin und insbesondere in der Onkologie immer wieder Krankheitsverläufe, die sich nicht erklären ließen. „Schärfer wird man es nicht formulieren können”, wird Schuler von Correctiv zitiert. Das komplette Weglassen eines Wirkstoffs über einen längeren Zeitraum wäre leichter nachweisbar; doch in den meisten sichergestellten Proben war laut Untersuchungen zumindest ein Teil des Wirkstoffes enthalten.

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