Der ehemalige Inhaber der Alten Apotheke in Bottrop will seine Approbation zurück. Deshalb geht er juristisch gegen die Bezirksregierung Münster vor. Die Aufsichtsbehörde hatte Peter S. im September die Approbation entzogen – dagegen klagt er nun vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Und nicht nur dort: Auch vor dem Bundesverfassungsgericht hat er Klage eingereicht.
Die Klage sei am 14. Oktober eingegangen, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. Wann die Richter in der Sache entscheiden,
ist offen. Der Apotheker wurde wegen Tausender unterdosierter Zytostatika vom Landgericht Essen verurteilt. Demnach streckte er die lebenswichtige Medizin seiner Patienten in mindestens 14.500 Fällen aus Habgier, um seinen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im Juli 2020 das Urteil und das ausgesprochene lebenslange Berufsverbot. Der Verurteilte war bereits erfolglos gegen eine andere Entscheidung der Bezirksregierung vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am 10. Dezember 2019 ein vorläufiges Berufsverbot durch die Behörde bestätigt. Peter S. kann frühestens zum Jahreswechsel 2024/25 nach Verbüßen von zwei Dritteln seiner Strafe entlassen werden.
Außerdem haben die Verteidiger von Peter S. nun ihr letztes Rechtsmittel ausgeschöpft: Medienberichten zufolge haben sie bereits am 3. August Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Zwar hielten Beobachter die Erfolgaussichten für gering – sollte S. allerdings recht bekommen, könnte der gesamte Prozess neu aufgerollt werden. Inhalt und Ziel der Beschwerde sei noch unklar, so die Rheinische Post. Allerdings kann sie per Definition nur den Vowurf beinhalten, S. sei durch Gesetzgeber, Behörden oder Gerichte in seinen Grundrechten oder ähnlich hoch gewichteten Rechten verletzt worden. Opfervertreter zeigen angesichts des Schritts Unverständnis. „Rechtlich mag ihm das zustehen, doch auf mich wirkt diese Klage wie eine Verzweiflungstat“, so Sprecherin Heike Benedetti. „Fehlt nur noch, dass der Arme sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wendet!“
Zuvor hatte der BGH im April die Revision mehrerer Nebenkläger zurückgewiesen. Sie wollten, dass S. auch wegen Körperverletzung der Prozess gemacht wird. Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom Juli 2018 war aber unzulässig, befand der BGH. Das Rechtsmittel entspreche nicht den Anforderungen der Strafprozessordnung.
Auch ein Insolvenzverfahren ist in dem Fall noch anhängig. Rund 120 Millionen Euro fordern die Gläubiger Peter S. Bisher sah es dabei nicht gut aus: Den Forderungen standen laut Insolvenzverwalter Klaus Siemon nur Vermögenswerte in Höhe von 20 Millionen Euro gegenüber, von denen aber rund 18 Millionen mit Sicherungsrechten belastet sind, die beispielsweise vom Landgericht Essen verhängt wurden. Aus Sicht Siemons ist es Peter S. und seiner Mutter allerdings gelungen, dutzende Millionen Euro beiseitezuschaffen, um sie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, wie Zeit Online berichtete.
Demnach verdichten sich die Hinweise, dass S. Millionen Euro bei seiner Mutter geparkt haben könnte, um sie nach seiner Verurteilung vor dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen. Laut der Klageschrift des Insolvenzverwalters hat Doris S. Vollstreckungsbescheide in Höhe von zusammen rund 30 Millionen Euro gegen ihren Sohn erwirkt, darunter wertvolle Kunstwerke, unter anderem solche des weltbekannten britischen Bildhauers und Malers Damien Hirst.
Siemon hat eine Klage eingereicht, die erhebliche Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren haben könnte: Lässt sich nachweisen, dass Peter S. die Vermögenswerte an seine Mutter übertragen hat, um sie vor den Gläubigern in Sicherheit zu bringen, müsste Doris S. sie zumindest zum Teil an den Insolvenzverwalter übertragen. Siemons geht davon aus, dass das so ist. Er schätzt den Streitwert auf rund neun Millionen Euro und ist überzeugt, dass beide „offensichtlich kollusiv zusammengewirkt“ haben.
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