Zyto-Skandal: BGH weist Revision zurück – Urteil rechtskräftig APOTHEKE ADHOC, 02.07.2020 17:10 Uhr
Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Inhaber der Alten Apotheke Bottrop ist abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Peter S. abgewiesen. Mehr als dreieinhalb Jahre nach der ersten Razzia ist die zwölfjährige Haftstrafe wegen Betrugs in 59 Fällen und vorsätzlichen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) in rund 14.500 Fällen damit rechtskräftig. „Es hat lang genug gedauert“, sagt Opfervertreterin Heike Benedetti.
Die Opfer des ehemaligen Apothekers können das vielleicht wichtigste Kapitel der Aufarbeitung des Bottroper Zyto-Skandals schließen. Heute Morgen erhielt Nebenklägerin Benedetti Post vom BGH. „Es ist für uns alle eine Erleichterung“, sagt sie. Endlich komme S. in den Regelvollzug. „Irgendwann will man den Fall ja auch mal ad acta legen.“ Auch Martin Porwoll, selbst ehemaliger Mitarbeiter der Alten Apotheke und wichtiger Whistleblower in dem Fall, zeigt sich erleichtert. „Es ist endlich zu Ende gebracht! Das Urteil ist rechtskräftig“, schrieb er am Donnerstag auf Facebook. Peter S. sitze derzeit noch in Strafhaft und könne frühestens zum Jahreswechsel 2024/25 nach Verbüßen von zwei Dritteln seiner Strafe entlassen werden. Für Verwirrung sorgte unterdessen eine Meldung von Radio Emscher Lippe, wonach der BGH dem Sender gegenüber dementiert habe, dass das Revisionsverfahren bereits abgeschlossen sei. Der BGH war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, doch Benedetti weist die Meldung auf Nachfage umgehend zurück. „Ich habe den Beschluss doch hier vorliegen!“, sagt sie.
Zuletzt hatte der BGH im April die Revision mehrerer Nebenkläger zurückgewiesen. Sie wollten, dass S. auch wegen Körperverletzung der Prozess gemacht wird. Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom Juli 2018 war aber unzulässig, befand der BGH. Das Rechtsmittel entspreche nicht den Anforderungen der Strafprozessordnung. „Dass das Rechtsmittel auf einen Schuldspruch wegen eines zum Nachteil des verstorbenen Ehemannes der Nebenklägerin verübten Nebenklagedelikts abzielt, ist der Revisionsbegründung entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts nicht zu entnehmen“, so der BGH. „Ausweislich der Ausführungen in der Revisionsbegründungsschrift erstrebt die Nebenklägerin vielmehr eine Verurteilung des Angeklagten wegen eines vollendeten beziehungsweise versuchten Tötungsdelikts zum Nachteil nicht näher individualisierter Patienten, die durch die unterdosierten Arzneimittelzubereitungen aus der Apotheke des Angeklagten betroffen waren.“
Damit verweisen die Richter darauf, dass die Geschädigten nicht weiter ausgeführt haben, wie sie von den Taten betroffen gewesen seien. Denn während die Staatsanwaltschaft prinzipiell jede Straftat von selbst verfolgen kann, müssen Antragsteller für eine Revision nachweisen, dass sie selbst von den Gesetzesbrüchen geschädigt worden sind.
So schnell wird der Komplex aber noch nicht abgeschlossen sein. „Es geht ja trotzdem noch weiter mit dem Insolvenzverfahren“, sagt Benedetti. Rund 120 Millionen Euro fordern die Gläubiger vom ehemaligen Inhaber der Alten Apotheke Bottrop. Bisher sah es dabei nicht gut aus: Den Forderungen standen noch im August laut Insolvenzverwalter Klaus Siemon nur Vermögenswerte in Höhe von 20 Millionen Euro gegenüber, von denen aber rund 18 Millionen mit Sicherungsrechten belastet sind, die beispielsweise vom Landgericht Essen verhängt wurden. Aus Sicht Siemons ist es Peter S. und seiner Mutter allerdings gelungen, dutzende Millionen Euro beiseitezuschaffen, um sie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, wie Zeit Online berichtete.
Demnach verdichten sich die Hinweise, dass S. Millionen Euro bei seiner Mutter geparkt haben könnte, um sie nach seiner Verurteilung vor dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen. Laut der Klageschrift des Insolvenzverwalters hat Doris S. Vollstreckungsbescheide in Höhe von zusammen rund 30 Millionen Euro gegen ihren Sohn erwirkt, darunter wertvolle Kunstwerke, unter anderem solche des weltbekannten britischen Bildhauers und Malers Damien Hirst.
Siemon hat eine Klage eingereicht, die erhebliche Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren haben könnte: Lässt sich nachweisen, dass Peter S. die Vermögenswerte an seine Mutter übertragen hat, um sie vor den Gläubigern in Sicherheit zu bringen, müsste Doris S. sie zumindest zum Teil an den Insolvenzverwalter übertragen. Siemons geht davon aus, dass das so ist. Er schätzt den Streitwert auf rund neun Millionen Euro und ist überzeugt, dass beide „offensichtlich kollusiv zusammengewirkt“ haben.