Holmsland-Affäre

Zyto-Apotheker wegen Betrug verurteilt

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Das Landgericht Mannheim hat gestern einen Apotheker aus Rastatt in Mittelbaden zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach ihn in 13 Fällen des Betrugs zum Nachteil von Krankenkassen schuldig. Durch falsche Abrechnungen von Zytostatikarezepturen soll ihnen ein Schaden in Höhe von 420.000 Euro entstanden sein. Der Apotheker muss die Summe zurück erstatten und 200.000 Euro an gemeinnützige Organisationen im Bereich der Krebshilfe zahlen.

Im Zeitraum von Januar 2006 bis Januar 2007 soll der Apotheker bei knapp 800 Rezepturen in Deutschland nicht verkehrsfähige Medikamente eingesetzt haben. Die Arzneimittel wurden bei spezialisierten Pharmahändlern im Ausland zu günstigen Preisen bezogen. Gegenüber den Krankenkassen wurden allerdings hierzulande zugelassene Originalprodukte abgerechnet. Insgesamt sollen 20 Krankenkassen geschädigt worden sein.

Bei dem Apotheker handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Bundesweit wird in zahlreichen Fällen ermittelt. Die Praktiken waren unter dem Begriff Holmsland-Affäre vor vier Jahren bekannt geworden. Die federführende Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt aktuell noch gegen drei Pharmahändler, von denen die Arzneimittel bezogen worden sein sollen. Ein Beschuldigter sitzt seit Januar in Untersuchungshaft.

Mit der Frage, inwiefern der Apotheker aus Rastatt gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen hat, beschäftigen sich die Richter nicht. Das Verfahren war auf den Betrug beschränkt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Apotheker kann Revision einlegen. In diesem Fall müsste der Bundesgerichtshof über den Fall entscheiden.

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