Holmsland-Affäre

Zyto-Apotheker akzeptiert Strafe APOTHEKE ADHOC, 11.04.2011 14:27 Uhr

Berlin - 

Der kürzlich wegen Abrechnungsbetrugs verurteile Apotheker aus Rastatt in Mittelbaden hat seine Strafe akzeptiert. Wie ein Sprecher des Landgerichts Mannheim bestätigte, wurde keine Revision in dem Fall eingelegt; das Urteil ist damit rechtskräftig. Wegen der fehlerhaften Abrechnung von Zytostatikarezepturen hatte das Gericht den Apotheker zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Als Bewährungsauflage muss der Apotheker 200.000 Euro an gemeinnützige Organisationen im Bereich der Krebshilfe zahlen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, müsste er die Strafe antreten.

Im Zeitraum von Januar 2006 bis Januar 2007 soll der Apotheker bei knapp 800 Rezepturen in Deutschland nicht verkehrsfähige Medikamente eingesetzt haben. Sie wurden bei spezialisierten Pharmahändlern im Ausland zu günstigen Konditionen bezogen. Gegenüber den Krankenkassen wurden allerdings die Preise der hierzulande zugelassenen Originalprodukte abgerechnet. Den betroffenen 20 Krankenkassen soll ein Schaden in Höhe von 420.000 Euro entstanden sein.