Rezeptbox macht Rezeptsammelstelle Konkurrenz

Zwei Briefkästen nach Apothekenschließung

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Berlin -

Eine geschlossene Apotheke wird immer mal wieder von einer Rezeptsammelstelle „ersetzt“. Wenn kein Nachfolger gefunden werden konnte und sich eine Filiale an dem Standort nicht lohnt, ist dies oft ein letzter Ausweg. Im oberpfälzischen Neukirchen ist das der Fall. Dort wird neben einer klassischen Rezeptsammelstelle durch mehrere Apotheken jetzt auch eine Rezeptbox von Apothekerin Katharina Holtschulze betrieben.

Die Krötensee-Apotheke in Sulzbach-Rosenberg wurde von Holtschulze erst im Mai 2020 gegründet. Nach 20 Jahren als angestellte Approbierte wollte sie ihren eigenen Betrieb. „Ich habe viel gemacht, Heimversorgung, Substitution und Chefvertretung“, sagt sie. Eine Apotheke zu übernehmen, sei nicht in Frage gekommen. „So kann ich bei Null anfangen und übernehme keine verkrusteten Strukturen.“

Trotz Corona sei die Apotheke gut angelaufen, freut sich die 46-Jährige. Der Standort an der Bundesstraße und gegenüber eines Ärztehauses mit Discounter und Drogerie sei gut und verfüge über zahlreiche Parkplätze. „Das schätzen viele Kunden.“ Ihr Ziel sei es gewesen, eine moderne und freundliche Apotheke zu eröffnen. Zudem stehe das Thema Digitalisierung ganz oben. „Wir haben effiziente Prozesse. Die Apotheke ist durchdigitalisiert.“ Das nächste Projekt sei eine Abholstation, die an das Warenlager angebunden sei. „Das ist die Zukunft. Die Kunden wollen nicht mehr an Öffnungszeiten gebunden sein, sondern Schnelligkeit und beliefert werden. Wenn wir etwas nicht vorrätig haben, empfehlen wir direkt unseren Botendienst.“

Als die Rathaus-Apotheke im rund zehn Kilometer entfernten Neukirchen im vergangenen Herbst schloss, entschied sich Holtschulze für eine Rezeptbox im Nachbarort. Im vergangenen September stellte sie den Briefkasten auf „dem freien Feld“ auf. Sie verfügt über eine Versandhandelserlaubnis und erhielt die Genehmigung vom Landratsamt. „Es läuft alles rechtskonform“, so Holtschulze. Apotheken dürfen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Rezeptsammelboxen einrichten und mit ihrem eigenen Botendienst beliefern. Der Versandhandel mit Arzneimitteln umfasse auch das Einsammeln von Rezepten und Botenauslieferungen im Einzugsbereich der Präsenzapotheke.

Die Rezeptbox lief so gut, dass Holtschulze im Oktober eine zweite in Rosenberg einrichtete. Diese sei mittlerweile wieder entfernt worden, weil sie sich nicht rentiert habe, sagt die Apothekerin. Mit der ersten sei sie zufrieden. Der Vorteil sei, dass sie konstant durch dieselbe Apotheke betrieben werde. Die Kunden könnten letztlich selbst entscheiden, wo sie ihr Rezept abgeben wollten.

Im Gegensatz zu einer Rezeptsammelstelle, die von mehreren Apotheken betrieben werden kann, muss die Apothekerkammer bei einer Rezeptbox nicht ihre Erlaubnis geben und ist auch nicht in die Auswahl des Aufstellortes involviert. „Rezeptsammelstellen sind der etablierte und bewährte Weg“, heißt es als Einschätzung seitens der Kammer. Der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zufolge dürfen Rezeptsammelstellen nicht in Gewerbebetrieben wie etwa Einzelhandelsgeschäften, Gastwirtschaften, Supermärkten oder Banken unterhalten werden. Auch direkt bei Ärzten werden sie nicht erlaubt.

Die Kammer unterstützt die im November aufgestellte Rezeptsammelstelle in Neukirchen, die zunächst von der Marien-Apotheke von Charlotte Ackermann-Strobl betrieben wurde. Sie liegt rund 250 Meter von einer Gemeinschaftspraxis entfernt. Momentan werden die Rezepte dort vom Team der St. Anna-Apotheke von Ingrid Leipold abgeholt. Rezeptsammelstellen würden seit Jahrzehnten von den Apotheken in der Umgebung betrieben, sagt die Inhaberin. Wie sich die Rezeptbox auf die Rezeptsammelstelle auswirke, könne sie noch nicht bewerten.

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