Zuzahlungen

Verbraucherministerium berät zu IGeL dpa, 26.04.2013 18:26 Uhr

Berlin - 

Bietet ein Arzt eine kostenpflichtige Behandlung an, sollte der Patient kritisch nachhaken. Er kann den Mediziner zum Beispiel fragen, warum diese Behandlung nicht von der Krankenkasse bezahlt wird und ob sie trotzdem erforderlich ist. Darauf weist das Bundesverbraucherschutzministerium in einer neuen Broschüre zum Thema Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) hin.

Patienten müssten sich auch nicht mit einem IGeL-Vorschlag des Praxispersonals zufriedengeben, sondern hätten das Recht, sich den Sinn des Angebots ausführlich vom Arzt erläutern zu lassen. Der Broschüre zufolge können Arztpraxen ihre wirtschaftliche Lage mit dem Verkauf von IGeL verbessern. Patienten seien dadurch zugleich Käufer einer Dienstleistung und hätten daher alle Rechte und Risiken von Verbrauchern. Sie sollten zum Beispiel immer genug Bedenkzeit haben, bevor sie sich für ein Angebot entscheiden.

Neben Reiseimpfungen oder manchen Untersuchungen zur Früherkennung finden sich unter den IGeL auch Behandlungen, deren Nutzen als nicht oder noch nicht ausreichend wissenschaftlich belegt gilt.