Zulassungsregeln

Auflagen für Heilpraktiker

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Berlin -

Die Bundesregierung erwägt nach Medienberichten strengere Zulassungsregeln für Heilpraktiker. Jüngste Todesfälle nach entsprechenden Behandlungen nehme die Regierung zum Anlass für eine kritische Prüfung, schrieb Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) in einer Antwort auf einen Grünen-Anfrage. Möglicher rechtlicher Handlungsbedarf werde zu entscheiden sein.

Die Regierung habe Verständnis für Forderungen einer grundlegenden Reform des Heilpraktikerrechts und einer Anpassung an die Standards anderer heilberuflicher Regelungen, so Widmann-Mauz. Es sei aber angemessen, dass den Menschen diese Möglichkeit auch künftig offenstehe. Forderungen nach einer Abschaffung des Heilpraktikerberufs macht sich die Regierung nicht zu eigen. Ihre Prüfungen seien nicht abgeschlossen, betonte Widmann-Mauz.

Die Antwort lag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor, die Zeitung „Die Welt“ berichtete als erstes darüber. Im neuen Pflegestärkungsgesetz sei eine Reform des Heilpraktikerrechts schon bald machbar, berichtete das Magazin „Focus“ aus Koalitionskreisen.

Die Heilpraktikerausbildung in Deutschland war zuletzt in die Schlagzeilen geraten, nachdem am Niederrhein mehrere Patienten nach einer Behandlung in dem alternativen Krebszentrum gestorben waren. Ein Heilpraktiker hatte sie mit einem nicht als Medikament zugelassenen Stoff behandelt, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Seit Juli muss sich ein Heilpraktiker vor dem Amtsgericht Kehlheim wegen des Vorwurfs fahrlässiger Tötung durch Unterlassung verantworten. Er hatte eine Krebspatientin mit Pendel und Homöopathie behandelt. Auch früher gab es immer wieder Berichte über ähnliche Fälle.

Derzeit gibt es bundesweit rund 43.000 praktizierende Heilpraktiker. Die Grünen-Gesundheitsexpertin Kordula Schulz-Asche, die die Anfrage gestellt hatte, sagte, es gebe erhebliche Lücken. Die Regierung müsse gemeinsam mit den Heilpraktikerverbänden für einheitliche, hochwertige und verbindliche Ausbildungsstandards sorgen.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Kordula Schulz-Asche, sagte der „Welt“, die Antwort der Bundesregierung lege offen, dass es «erhebliche Lücken in der Regulierung des Heilpraktikerberufs» gebe. Es gebe viele gute Heilpraktiker, doch müssten etwa Melde- und Dokumentationsverpflichtungen durchgesetzt werden.

Heilpraktiker brauchen heute zwar eine Erlaubnis, sie müssen dazu auch eine Überprüfung ihrer Kenntnisse bestehen. Nachweisen müssen sie aber nur medizinische Grundlagen und das Wissen um die Grenzen ihres Könnens und Handelns. Die Überprüfung dient der Gefahrenabwehr. Sie müssen zudem mindestens 25 Jahre alt sein und Hauptschulabschluss haben. Zuständig für die Prüfung und Überwachung sind die Länder.

Zudem sind Heilpraktiker laut Gesetz wie Ärzte und andere Heilberufler in der Pflicht, ihren Beruf mit Sorgfalt auszuüben. Detaillierte Anforderungen an die Ausbildung von Heilpraktikern sieht das Bundesrecht nicht vor. Es gibt aber eine freiwillige Berufsordnung mit weiteren Verpflichtungen und Beschränkungen.

Die Mehrheit der 117 gesetzlichen Krankenkassen erstattet Behandlungen von Heilpraktikern, vorwiegend osteopathische Ansätze, die mit den Händen der Behandler ausgeführt werden.

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