Ein Zahnarzt, der einem nichtsahnenden Patienten unter Vollnarkose 20 Zähne zog, verliert endgültig seine Zulassung. Der Mann war bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden und hatte nun versucht, den Verlust seiner Approbation vor Gericht zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies seine Klage gegen das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt aber ab und bestätigte den Entzug der Zulassung. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht.
Der Zahnarzt habe sich als unwürdig erwiesen, teilte das Gericht zur Begründung mit. Er war bereits zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er seinem Patienten unter Vollnarkose ohne ausreichenden Befund 20 Zähne gezogen hatte. Gefragt hatte er seinen Patienten vorher nicht. Zudem war gegen den Zahnarzt per Strafbefehl eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz festgesetzt worden.
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