Streit um Arzthaftung

Zolpidem-Entzug mit Bromazepam

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Berlin -

Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) wird ab Donnerstag über eine mögliche Haftung eines Arztes im Zusammenhang mit einer offenbar schief gegangenen Entzugsbehandlung verhandelt. Er hatte einer Patientin hoch dosiertes Bromazepam verabreicht, um sie von ihrer Abhängigkeit von Zolpidem zu befreien.

Die heute 47-jährige Patientin leidet seit ihrer Jugend unter Einschlafstörungen, später als chronische Insomnie diagnostiziert. Über Jahre hinweg nahm sie deswegen Zolpidem ein, laut Gericht schließlich in erheblichen Mengen. 2015 stellte sie sich bei dem Arzt am Isar Amper Klinikum Haar vor, um eine Entwöhnungs- und Entzugsbehandlung durchführen zu lassen.

Zum Einsatz kam hochdosiertes Bromazepam, das laut der Patientin zu einer massiven Vergiftung und neuerlichen Abhängigkeit geführt habe. Nicht nur habe die erforderliche Abdosierung tägliche Anfälle hervorgerufen; vielmehr leide sie seit der Behandlung unter hochgradigen kognitiven Einschränkungen, massiven Gedächtnisstörungen und Gleichgewichtsstörungen.

Das Benzodiazepin sei ihr in einer „exorbitanten Höchstdosis“ verabreicht worden, in der es eigentlich kontraindiziert gewesen sei. Eine Intoxikation hätte sogar bis zum Koma, Atemdepression, Herzstillstand und schließlich sogar zum Tod führen können.

Auch die Gabe des Antikonvulsivums Carbamazepin sei fehlerhaft und nicht adäquat gewesen. Der Arzt hätte sie über Behandlungsalternativen und die Risiken aufklären und ihr sehr deutlich machen müssen, dass es sich um eine nicht-zugelassene Maßnahme handele.

Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen: Ein ärztlicher Behandlungs- oder Aufklärungsfehler habe sich nicht nachweisen lassen. Der Sachverständige habe im gesamten Krankheitsverlauf der Patientin hinsichtlich Anamnese, Diagnose, Prophylaxe, Therapie und Nachsorge kein Fehlverhalten des Arztes feststellen können.

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