Mord oder Notwehr?

Zahnärztin foltert Mann zu Tode – Haftstrafe

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Berlin -

Am Ende eines publikumsträchtigen Prozesses ist eine Münchner Zahnärztin für die Tötung ihres Mannes zu einer neunjährigen Haftstrafe wegen Totschlags verurteilt worden.

Die Frau hatte sich auf Notwehr berufen – eine Version, der das Gericht keinen Glauben schenkte, wie der Vorsitzende Richter Michael Hammer am Freitag vor dem Landgericht Regensburg sagte.

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollte die Frau wegen Mordes aus Habgier lebenslang in Haft. Laut Anklage tötete sie ihren Mann, um im Falle einer Scheidung keine finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihm zu haben. Die Verteidigung hatte auf Notwehr und Freispruch beziehungsweise auf fünf Jahre Haft für Totschlag in einem minderschweren Fall plädiert.

Im November 2018 hatte die gebürtige US-Amerikanerin ihren Ehemann, einen Briten, in der gemeinsamen Villa in Laberweinting mit einem Folterwerkzeug – einer Garrotte – getötet. Die Leiche des Mannes war kurz nach der Tat in einem Wald in Tschechien gefunden worden. Dem Toten fehlten die Zähne, was die Identifizierung erschwerte.

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