Teufelsaustreibung

Wunderheiler: Verteidiger widerspricht Anklage

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Berlin -

Im Prozess um den Tod einer 22-Jährigen, die an einer „Salzwasserkur zur Teufelsaustreibung“ gestorben sein soll, hat einer der Verteidiger den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Berlin widersprochen.

Der Anklage liege eine „reißerische These zugrunde“, die aber nicht zum wirklichen Geschehen passe, erklärte der Anwalt am zweiten Verhandlungstag am Montag. Es handele sich um eine schreckliche Tragödie. Das Landgericht der Hauptstadt hatte zuvor einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt. Die vier Angeklagten, drei Familienmitglieder und ein „islamischer Wunderheiler“, haben zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen.

Fast fünf Jahre nach dem Tod der jungen Frau sind ihr 35-jähriger Ehemann, seine Eltern sowie ein sogenannter Hodscha angeklagt. Ihren wird Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Sie sollen die 22-Jährige laut Anklage über eine Woche hinweg mit einer gesundheitsschädlichen und zuletzt tödlichen Dosis Kochsalz im Wasser gegen ihre Kinderlosigkeit „behandelt“ haben. Sie hätten die Frau zwischen 30. November und 7. Dezember 2015 in einer Wohnung in Berlin-Tempelhof auf Rat des Heilers, einem sogenannten Hodscha, zu der „Behandlung“ gezwungen. Der Heiler soll die Trinkprozeduren zeitweise mit Lesungen aus dem Koran begleitet haben.

Ein als Zeuge befragter Arzt erklärte, der Hinweis auf eine angebliche „Salzwassertherapie“ sei von einer Angehörigen der Verstorbenen gekommen. „Die Frau trat an mich heran und sagte, der Patientin sei Salzwasser verabreicht worden.“ Für ihn sei der Eindruck entstanden, „dass es in größeren Mengen und gegen ihren Willen geschah“, so der 34-Jährige. Er habe die Polizei gerufen.

Die 22-Jährige, die an einer Vorerkrankung und zur Tatzeit an einem Infekt gelitten habe, starb am 7. Dezember 2015 an einer Lungenembolie und einem Hirnödem im Krankenhaus. Der Prozess gegen die aus dem Libanon stammenden Verdächtigen, von denen drei die deutsche Staatsbürgerschaft haben, geht am 16. November weiter.

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