Fertilitätsmedizin

Witwe kämpft um befruchtete Eizellen

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Der Streit zwischen einer jungen Witwe und einer Klinik um die Herausgabe befruchteter Eizellen könnte schon bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Im Berufungsverfahren gegen ein früheres Urteil des Neubrandenburger Landgerichts sprach das Oberlandesgericht Rostock von einer „Grundsatzfrage“.

Auch die Anwältin der 29-Jährigen, die auf ein Kind ihres inzwischen gestorbenen Ehemanns hofft, erwägt den Gang nach Karlsruhe, falls die Kammer den bisherigen Beschluss bestätigt. Die Klägerin verlangt, die eingefrorenen Zellen nach dem Unfalltod ihres Mannes auftauen zu lassen. Eine Entscheidung soll Anfang Mai fallen.

Ein französisches Gericht hatte im vergangenen Jahr in einem ähnlichen Fall der Klägerin letztinstanzlich das Recht abgesprochen, sich mit eingefrorenen Spermien ihres verstorbenen Mannes befruchten lassen.

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