Wettbewerbsrecht

Abmahnung für „Energie-Apotheke“

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Berlin -

Die Wettbewerbszentrale hat die „Energie-Apotheke“ abgemahnt. Die Firma mit Sitz im bayerischen Aumbach vertreibt über das Internet Kügelchen und „Energie-Regulantien“ – „nichtmedizinische Globuli, die als Trägermittel für die Information der Energie“ dienen. Die Führung des Begriffs Apotheke ist aus Sicht der Wettbewerbszentrale irreführend.

Die „Energie-Apotheke“ bewirbt ihre Produkte mit Aussagen wie „empfehlenswert bei Stress und emotionalen Verkrampfungen durch Wut, Groll, Zukunftsangst“, gegen „existenzielle Ängste, Kummer, unaufgelöste Wut“ oder für „freudige Zufriedenheit, emotional frei atmen können, goldenes Herz“. Die einen „Globulis“ sollen bei „hysterischem Charakter oder wenig Durchsetzungsvermögen“ helfen, andere „gut bei Partnerkonflikten“ sein. Die Regulantien basierten auf dem Prinzip der Informationsübertragung – wie beim Brennen einer CD.

Wer gelassen bleiben will, nimmt Globuli für den Dünndarmmeridian, die „aufbrausenden und schnell erregten Hektikern“ helfen sollen. Kügelchen für den Herzmeridian können bei „Lampenfieber“ und „psychischen Erregungszuständen“ eingesetzt werden – das Mittel „wirkt auf die Zunge“.

Medizinische Versprechen werden ebenfalls gemacht: Gegen chronische Lungenprobleme soll es ein Mittel geben, gegen Schmerzen im mittleren Wirbelsäulenbereich und gegen durch Sodbrennen bedingte Kopfschmerzen und Heiserkeit. Auch für alle Formen von chronischen und akuten Muskelschmerzen gibt es Kügelchen.

Die Irreführung werde durch das angebotene Produktsortiment verstärkt, hieß es von der Wettbewerbszentrale. Ähnlich wie bei einer Apotheke seien Rubriken aufgeführt, für die dann die entsprechenden Mittel angeboten würden.

Die Bezeichnung sei aber den Apotheken vorbehalten, da ihnen von Gesetzes wegen die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung obliege. Es entspreche daher der allgemeinen Auffassung, dass sich ein Einzelhandelsgeschäft nur dann Apotheke nennen darf, wenn der Inhaber auch Apotheker ist.

Die Wettbewerbszentrale behält sich außerdem vor, auch die medizinischen Versprechen für die einzelnen Mittel genau zu prüfen und gegebenenfalls juristische Schritte einzuleiten.

Bei der „Energie-Apotheke“ sieht man das Ganze gelassen. Man sei keine Apotheke und gebe auch nicht vor, eine zu sein, sagt Marc Rieger, neben dem Heilpraktiker Helge Scherg einer der beiden Gesellschafter der Firma.

Nichtsdestotrotz gibt es auf der Website einen klaren Bezug auf die Apothekerschaft: So heißt es, man würde bei der Produktion alle notwendigen BAK-Leitlinien für Hygienemanagement und Hygienerichtlinien zur Herstellung von nicht sterilen-pharmazeutischen Zubereitungen in der Apotheke und Versandapotheke gemäß der aktuellen Apothekenbetriebsordnung berücksichtigen.

Billig sind die Mittel jedenfalls nicht: Verkauft wird unter anderem eine Box mit „den zwölf wichtigsten Regulantien zum Thema Organ-Energie als komplette Edition“ für den Rücken, Herz und Lunge, Niere und Blase, Verdauung, Haut und anderes für knapp 120 Euro. Hält man sich an die Dosierungsempfehlung von drei mal drei Globuli täglich, kommt man auf knapp 5,70 Euro pro Tag.

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