Eine Apothekerin aus Nordrhein-Westfalen wollte nicht auf ihre Behörde warten und hat ohne gültige Betriebserlaubnis Arzneimittel abgegeben. Weil ihre Apotheke aber prinzipiell genehmigungsfähig gewesen wäre, ließ das Landgericht Milde walten. Die Apothekerin soll nun ein Bußgeld von 1500 Euro zahlen, dann wird das Verfahren eingestellt.
Die Apothekerin beschäftigt schon seit einigen Jahren die Lokalpresse. Anfang 2012 hatte sie angekündigt, ihren alten Standort aufgeben und umziehen zu wollen. Kurz darauf kam es zu einem Brandanschlag auf ihre Apotheke, den Sachschaden schätzte die Polizei auf 100.000 Euro. Der Täter wurde nie gefasst.
Die Apothekerin zog einige Häuser weiter und eröffnete eine neue Apotheke. Für die bekam sie allerdings keine Betriebserlaubnis. Ein Grund dafür könnte gewesen sein, dass ihr Mann, der als angestellter Apotheker bei ihr gearbeitet hatte, im September 2012 wegen der Fälschung von Rezepten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Unabhängig davon, ob die Apothekerin daran beteiligt gewesen war oder nicht: Die zuständige Behörde sprach ihr offenbar die nötige Zuverlässigkeit ab.
Dennoch soll sie aus den neuen Räumen Arzneimittel abgegeben haben. Zwar betonte sie gegenüber den Medien, lediglich mit Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln gehandelt sowie Rezepte ihrer Stammkunden an eine befreundete Apothekerin weitergegeben zu haben. Wegen dieser Rezeptsammelstelle wurde sie Mitte Juni 2013 zu einer Geldstrafe verurteilt und legte Berufung ein.
Auch danach soll sie weiterhin Arzneimittel abgegeben haben. Zumindest Mitarbeiter der Lokalzeitung hatten nach eigenen Angaben rezeptpflichtige Arzneimittel bei ihr erwerben können. Ein Sprecher der Apothekerkammer Westfalen-Lippe erklärte aber, dass für die Apotheke seit Ende 2012 keine Betriebserlaubnis mehr vorliege. Im September 2013 wurde die Apotheke versiegelt, ein Jahr später befasste sich das Landgericht mit dem Fall.
Schon im Vorfeld hatte einiges auf die Einstellung des Verfahrens hingedeutet. Der Verteidiger der Apothekerin hatte argumentiert, dass sie im Besitz der Betriebserlaubnis für die Apotheke drei Häuser weiter gewesen sei. Auch der Vorsitzende Richter schien nicht abgeneigt. Er sah keine hohe strafrechtliche Relevanz: „Es ist etwas anderes, ob ein Gemüsehändler unter der Ladentheke verschreibungspflichtige Medikamente abgibt oder eine ausgebildete Fachkraft“, sagte er vorab den Westfälischen Nachrichten.
Die Apothekerkammer konnte dieser Aussage nicht zustimmen: „Das entspricht nicht unserem Verständnis von Apotheke“, so ein Sprecher. Die Abgabe von Arzneimitteln dürfe nicht trivialisiert werden.
Die Pharmazeutin betreibt heute keine Apotheke mehr, sondern bietet in dem „Kosmetik- und Wellness-Shop der Apothekerin am Niederort“ in der gleichen Straße, in der auch ihre zwei Apotheken lagen, Kosmetik- und Wellness-Behandlungen und Kosmetika an.
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