Wenig Chancen im Duogynon-Fall dpa, 01.12.2010 09:59 Uhr
Das Landgericht Berlin hat gestern die Musterklage eines von Geburt an behinderten Mannes gegen den Pharmakonzern Bayer Schering verhandelt. Der 34-jährige Lehrer André Sommer aus dem Allgäu möchte klären, ob seine Behinderung durch das Medikament Duogynon verursacht wurde und fordert deshalb Einblick in die Unterlagen des Konzerns zu dem Hormonpräparat. Seine Mutter hatte es 1975 bei einem Schwangerschaftstest bekommen.
Die Auskunftsklage soll der Vorbereitung von Schmerzensgeld- oder Schadenersatzforderungen dienen. Sie hat jedoch offensichtlich wenig Aussicht auf Erfolg: Zum Auftakt des Zivilprozesses deutete der Vorsitzende Richter Udo Spuhl an, dass Schadenersatzansprüche seit 2005 verjährt sein dürften und daher kein Anspruch auf Auskunft bestehe. Eine von Spuhl vorgeschlagene gütliche Einigung scheiterte. Das Gericht wird voraussichtlich im Januar entscheiden.
Sommer warf dem Pharmakonzern vor, nicht zum Dialog bereit zu sein. „Meine Missbildungen werden nie verjähren, ich werde wieder operiert“, beklagte Sommer. „Warum legt Bayer die Akten nicht offen, wenn es keinen Zusammenhang mit Duogynon gibt?“ Seit Juni habe er 2000 E-Mails bekommen von Betroffenen, die ebenfalls wissen wollten, ob ihre Behinderungen auf das umstrittene Präparat zurückzuführen sind.