Staatsanwaltschaft

Wende in Sterbehilfe-Prozess

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Im Prozess gegen zwei Ärzte wegen Totschlags an einem Koma-Patienten am Landgericht Magdeburg hat die Anklage am Montag Freisprüche gefordert. Der Tatverdacht gegen die Mediziner habe sich nicht bestätigt, erklärte die Staatsanwaltschaft unter Berufung auf Gutachter. Der Tod des 28 Jahre alten Patienten habe unmittelbar bevor gestanden, der Sterbeprozess bereits eingesetzt. Nach dem Plädoyer der Verteidigung fällt das Urteil in dem bundesweit beachteten Prozess möglicherweise noch im Tagesverlauf.

In dem Prozess muss sich ein ehemaliger Chefarzt verantworten, weil er nach ursprünglichen Vorwürfen die Behandlung des Patienten aus England ohne Grund abgebrochen und damit dessen Tod in Kauf genommen haben soll. Sein Kollege soll dem nach einem Unfall vollständig gelähmten Patienten starke Schmerzmittel gegeben haben.

Der Bruder des Patienten hatte im Mai 2004 das Beatmungsgerät mit der Einwilligung des Arztes abgestellt. Zuvor hatte die Familie nach Angaben des Mediziners mehrmals den Willen geäußert, den jungen Mann sterben zu lassen. Die Verteidigung hatte zum Prozessauftakt von einem „zulässigen Sterbenlassen“ gesprochen.

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