Krebswundermittel

Weitere Urteile im Galavit-Prozess APOTHEKE ADHOC, 03.08.2011 09:08 Uhr

Berlin - 

Im so genannten „Galavit-Prozess“ hat das Landgericht Kassel (LG) erneut Urteile gesprochen. Ein Journalist wurde zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt, ein Kaufmann zu 14 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 5.000 Euro. Gemeinsam mit drei weiteren Beschuldigten hatten sie von 2000 bis 2001 das Präparat Galavit als „Wundermittel“ gegen Krebs beworben beziehungsweise in einer Privatklinik an Patienten verabreicht.

Galavit enthält das Natriumsalz von Amino-Tetrahydrophthalazin und ist in Deutschland und in der EU nicht zugelassen. Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind keine wissenschaftlichen Belege zur Wirksamkeit oder Sicherheit bekannt; vor Galavit wird gewarnt.

Die aktuellen Urteile sind nicht die ersten, die über die Beschuldigten gefällt wurden: 2007 begann der Prozess um die fünf Betrüger, ein Jahr darauf befand das Gericht die Angeklagten des bandenmäßigen Betrugs für schuldig. Die drei Hauptangeklagten - ein Geschäftsmann, ein Arzt und der Journalist - wurden zu Haftstrafen zwischen drei und sieben Jahren verurteilt. Zwei mitangeklagte Kaufleute erhielten Bewährungsstrafen und Geldbußen.

Die Beschuldigten legten 2008 beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision ein. Der BGH sah Rechtsfehler bei der Begründung der Schadenshöhe und somit auch bei der Berechnung der Strafzumessung. Das LG verhandelte daraufhin 2010 erneut, doch auch diesmal gingen zwei der Beschuldigten erfolgreich in Revision: Nur zwei der drei zuständigen Richter hatten das Urteil fristgerecht unterschrieben. Medienberichten zufolge war der dritte Richter versetzt worden und hatte das Urteil nicht vorgelegt bekommen.

Die Urteile gegen den Geschäftsmann und den anderen Kaufmann waren schon nach dem zweiten Prozess in Kassel rechtskräftig geworden. Der Arzt war nach der ersten Revision wegen Depressionen für verhandlungsunfähig erklärt worden, das Verfahren gegen ihn steht noch aus.