Pharmaskandal

Weitere Duogynon-Klage abgewiesen APOTHEKE ADHOC/dpa, 06.07.2012 09:24 Uhr

Berlin - 

Erneut erfolglos: Die zweite Klage von André Sommer gegen Bayer ist ebenfalls wegen Verjährung abgewiesen worden. Sommer hatte ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro und Schadensersatz gefordert. Der Lehrer beschuldigt den Konzern, in den 60er und 70er Jahren einen Schwangerschaftstest vertrieben zu haben, der zu vorgeburtlichen gesundheitlichen Schäden führte.

In Großbritannien war früh Kritik an Duogynon aufgekommen. Viele Kinder, deren Mütter das Medikament in der Frühschwangerschaft eingenommen hatten, kamen mit schweren Fehlbildungen wie Wasserkopf, offenem Rücken oder Missbildungen der inneren Organe zur Welt. Der heute zu Bayer gehörende Schering-Konzern hatte nach Lautwerden der Kritik das Präparat in Großbritannien nicht mehr als Schwangerschaftstest eingesetzt. In Deutschland blieb dies erlaubt.

Bereits im vergangenen Jahr war eine Auskunftsklage Sommers mit der Begründung der Verjährung abgewiesen worden.