Innerhalb von gut eineinhalb Jahren soll ein Filialleiter in Pirmasens nach Angabe der Staatsanwaltschaft mehr als 38.000 Euro veruntreut heben. Gestern wurde er schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Außerdem muss er das Geld zurückzahlen.
„Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen Recht gegeben“, berichtet Apotheker Christian Engel nach dem Prozess. Sein ehemaliger Filialleiter sei in insgesamt 46 Fällen schuldig gesprochen worden, in einem Fall seien die Dokumente nicht eindeutig gewesen, so Engel. Der Approbierte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, bestätigte das Gericht. Die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem hat das Gericht die Einziehung von Geldern in Höhe von 32.205 Euro angeordnet. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.
Für Engel ist die Geldeinziehung immerhin ein Hoffnungsschimmer. Die Staatsanwaltschaft habe, so berichtet der Apotheker, nicht den gesamten Zeitraum betrachtet, in dem sein ehemaliger Filialleiter sich an der Tageskasse bedient hatte. Seiner Überprüfung nach stimmte die Kasse nämlich in 158 Fällen nicht, der fehlende Betrag summiere sich dann auf rund 64.500 Euro.
Engel möchte sich nach dem Schuldspruch nun auch an die zuständige Kammer wenden und diese über das Urteil informieren. Ob sein ehemaliger Filialleiter dann auch seine Approbation verlieren wird, ist abzuwarten.
Im Zuge eines früheren Prozesses, in dem der Filialleiter gegen die fristlose Kündigung im November 2022 durch Engel vorgegangen war, war bereits eine Rückzahlung von rund 22.000 Euro in Monatsraten von 500 Euro vereinbart worden. „Das ist mit dem Urteil heute hinfällig“, erklärt Engel. Er würde nun den gesamten Betrag zurückfordern.
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