Wegen Insolvenz: Verfahren gegen Pfusch-Apotheker geplatzt APOTHEKE ADHOC, 17.06.2019 10:55 Uhr
Der erste Termin im Schmerzensgeldprozess gegen den wegen Betrugs und zehntausendfachen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verurteilten Apotheker Peter Stadtmann ist aufgehoben worden. Grund sei die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen ihn, wie das Landgericht Essen mitteilte. Stadtmann war in einem der größten Medizinskandale der Nachkriegsgeschichte zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte jahrelang Zytostatika gestreckt oder ganz ohne Wirkstoff verkauft, um sich selbst daran zu bereichern.
Eine ehemalige Krebspatientin, die Zytostatika aus der damals von ihm betriebenen Alten Apotheke in Bottrop bezogen hatte, hatte Stadtmann auf 15.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Das Verfahren hätte am 21. Juni beginnen sollen. Auch fünf weitere Schmerzensgeldverfahren werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen. Die Betroffenen müssen ihre Forderungen nun beim Insolvenzverwalter anmelden, der dann prüft, ob sie berechtigt sind.
„Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen“, teilte das Amtsgericht Essen mit. „Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.“ Ein Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, soll am 21. August im Amtsgericht Essen stattfinden.
Stadtmann war vergangenen Sommer vom Essener Landgericht verurteilt worden, weil er über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren Zytostatika zu niedrig dosiert haben soll, um sich, wie es in der Urteilsbegründung heißt, „selbst ein Luxusleben zu finanzieren und sich in seiner Heimatstadt als Gönner und Wohltäter aufzuspielen“. Verurteilt wurde er zu zwölf Jahren Haft wegen Betrugs in 59 Fällen und vorsätzlichen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) in rund 14.500 Fällen. Außerdem erhielt er ein lebenslanges Berufsverbot. Der Fall geht jetzt zum Bundesgerichtshof (BGH), nachdem Revision eingelegt wurde.
Außerdem wurde die Einziehung von 17 Millionen Euro aus Stadtmanns Vermögen beschlossen. Diesen Schaden soll er durch seine Taten den Krankenkassen verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft war mit 56 Millionen Euro von einer bedeutend höheren Summe ausgegangen. Für Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – also Körperverletzung, Totschlag oder Mord – wurde er hingegen nicht verurteilt. „Die Kammer konnte insoweit keine hinreichenden Feststellungen mit dem für eine Verurteilung erforderlichen Grad an Wahrscheinlichkeit treffen“, heißt es dazu in der Urteilsbegründung.
Ein Gutachten der Juristin Professor Dr. Frauke Rostalski kam hingegen zu dem Schluss, Stadtmann müsse noch wegen Mordes angeklagt werden. So habe er die Arg- und Wehrlosigkeit der Patienten ausgenutzt, um sich durch sein Verhalten einen erheblichen Vermögensvorteil zu verschaffen. „Neben den damit erfüllten Mordmerkmalen der Heimtücke und der Habgier handelte der Angeklagte außerdem aus niedrigen Beweggründen“, schlussfolgert die Juristin. Sie kommt zu dem Schluss, das Gericht hätte „den Angeklagten wegen versuchten Mordes verurteilen müssen“.
Wie viele Patienten genau von den gestreckten Zytostatika betroffen waren und wie das deren Krankheitsverläufe beeinflusst hat, lässt sich heute kaum noch verlässlich feststellen. Nach langem Drängen von Opfervertretern hatte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) angekündigt, in einer Vergleichsstudie überprüfen zu lassen, ob und in welchem Maß die Krankheitsverläufe von Patienten, die Krebsmittel aus der Alten Apotheke erhalten haben, von Patientengruppen abweichen, die mit ordnungsgemäß hergestellten Arzneimitteln behandelt wurden. Erste Ergebnisse sind aber nicht vor Ende des Jahres zu erwarten.