Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft

Weg frei für verkürzte Öffnungszeiten

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Berlin -

Vergangene Woche veröffentlichte die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz (LAKRLP) eine neue Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft. Diese räumt den Apotheken nun mehr Flexibilität bei den Mindestöffnungszeiten ein. Anneli Matheis, Inhaberin von zwei Betrieben in Rheinland-Pfalz, ist hocherfreut über diese Regelung und spricht in diesem Zusammenhang ein Lob an die Kammer aus.

Bisher hatten Apotheken in Rheinland-Pfalz die Vorgabe, wochentags, außer mittwochs, mindestens in der Zeit zwischen 9 und 12 Uhr sowie zwischen 15 und 18 Uhr ihre Betriebe geöffnet zu halten. Mittwochs und samstags galt es, die Apotheke von mindestens 3 Stunden, nämlich in der Zeit von 9 bis 12 Uhr geöffnet zu haben.

Nun können die Mindestöffnungszeiten, abgesehen von notdiensthabenden Apotheken, relativ flexibel gestaltet werden. Mit der Veröffentlichung der neuen Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft ermöglicht die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz allen öffentlichen Apotheken, ihre Öffnungszeiten so über den Tag zu verteilen, dass zwischen 8 Uhr und 18:30 Uhr die tägliche Mindestöffnungszeit von sechs Stunden abgedeckt ist. Mittwoche und Samstage bilden nach wie vor eine Ausnahme: Hier sind jeweils mindestens drei zusammenhängende Stunden Dienstbereitschaft zu gewährleisten – diese ebenfalls frei wählbar in der Zeit von 8 Uhr bis 14 Uhr.

Land-Apotheken wieder interessanter für Personal

Anneli Matheis findet die neue Regelung hervorragend. „Es macht uns ein Stück flexibler und vor allem konkurrenzfähiger, was die Personalakquise betrifft.“ Sie führt ihre Von-Sickingen-Apotheke auf dem Land in Bechhofen und noch einen Filialbetrieb, die Apotheke auf der Atzel, in Landstuhl.

Was seit Jahren in der Region auffällig sei, ist der Personalabgang im ländlichen Bereich. Immer wieder käme es hier zu größeren Lücken. Apotheker:innen haben auch deshalb ihre Betriebe schließen müssen, weil die Suche nach Mitarbeiter:innen erfolglos blieb.

„Man konkurriert bei der Personalakquise immer mit den Stadt-Apotheken, die keine Mittagspause haben und dadurch ein Schichtsystem anbieten können“, berichtet Matheis.

Auf dem Land seien durchgehende Öffnungszeiten kaum möglich. „Die Kund:innen wissen das aber auch. Es ist Normalität, dass die Apotheken mittags schließen beziehungsweise am Mittwochnachmittag nicht mehr öffnen. Alle sind darauf eingestellt. Genauso wie man auch darauf eingestellt ist, dass zu dieser Zeit die Ärzte und Ärztinnen ihre Praxen geschlossen halten.“

Mit der neuen Allgemeinverfügung eröffne man nun auch Apotheken relativ frei wählbare Möglichkeiten. Beispielsweise könne sich Matheis vorstellen, dass auch am Freitagnachmittag die ein oder andere Apotheke, je nach Lage, bereits ab 14 oder 15 Uhr fortan geschlossen bleibt. Das könne ein „attraktives Einstellungskriterium“ sein.

Zudem erleichtere die neue Regelung, an Brückentagen verkürzt geöffnet zu haben. „Auf dem Land nutzen die meisten Ärzt:innen die Gelegenheit und schließen ihre Praxen. Da bleibt dann der Kund:innen-Strom in den Apotheken aus. Wollten wir ebenfalls an Brückentagen schließen, bedurfte es immer einer Sondergenehmigung.“

Man werde nun sehr unterstützt, indem man mit den Öffnungszeiten etwas „spielen“ könne und für solche Tage eben beispielsweise um 14 Uhr schließen darf. „Das würde ich meinen Kund:innen nicht von heute auf morgen zumuten wollen. Man muss ja nach wie vor verlässlich bleiben. Aber mit zwei oder drei Wochen Vorlauf ist es machbar. Man weiß ja, wann ein Brückentag ansteht. Eine verkürzte Öffnungszeit kann somit klar kommuniziert werden. Das ist natürlich sehr wichtig. Diese Möglichkeit nutzen die Praxen gleichermaßen.“

Wohl eher kein Bedarf bei Stadt-Apotheken

Selbstredend haben auch Stadt-Apotheken nun diese Möglichkeit der freier gestaltbaren Öffnungszeiten. „Diese werden das aber wohl eher nicht nutzen, da der Kundenandrang dies nicht zulässt“, vermutet Matheis. „Das müssen sich die Stadt-Apotheker:innen wirklich gut überlegen. Für mich persönlich steht es noch nicht konkret zur Debatte. Dazu ist die Frequenz an Kund:innen doch zu hoch. Allerdings gibt es durchaus einen Nachmittag in der Filiale, wo wir darüber nachdenken, eventuell schon um 17 Uhr zu schließen, weil die Praxen im Umfeld dann ebenfalls geschlossen sind“, so die Inhaberin. „Wir beobachten jetzt mal, ob das Sinn macht.“

Kolleg:innen, mit denen Anneli Matheis gesprochen hat, stünden durchweg sehr positiv der neuen Regelung gegenüber. „Ich denke, dass unsere Kammer in Rheinland-Pfalz erkannt hat, dass wir alle einfach am Limit gehen.“

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