Telefonische Betrugsversuche sind keine Seltenheit. Häufig trifft es dabei ältere Personen. Derzeit rücken vor allem pflegebedürftige Patient:innen in den Fokus. Der Plan: Ihnen Abos über Pflegehilfsmittel aufzuschwatzen.
Die Verbraucherzentrale Hessen und verschiedene Krankenkassen machen derzeit auf eine neue Betrugsmasche aufmerksam. Dabei wird pflegebedürftigen Personen ein Abo für Hilfsmittel zum Verbrauch wie beispielsweise Handschuhe, Betteinlagen und Masken per Telefon vermittelt. Allerdings wird dies in den meisten Fällen gar nicht benötigt, da bereits eine Apotheke vor Ort oder ein anderer Dienstleister die Versorgung der Patient:innen übernommen hat. Die Rechnung für die Belieferung geht an die Krankenkassen.
Die Vorgehensweise ist unterschiedlich. Es wird von Fällen berichtet, bei denen sich eine Firma telefonisch meldet und abfragt, ob im Haushalt eine pflegebedürftige Person lebt. Meist werden Personen angerufen, die im Telefonbuch zu finden sind und deren Vorname auf ein höheres Alter schließen lässt.
Falls im angerufenen Haushalt tatsächlich Pflegehilfsmittel benötigt werden, schlägt die Firma vor, dass die Patient:innen vollkommen kostenfrei mit einem Pflegehilfsmittel-Abo versorgt werden, das ihnen einmal monatlich postalisch zugestellt wird. Wenn die angerufene Person einwilligt und alle Daten zur Belieferung herausgegeben hat, kommt tatsächlich ein Paket, allerdings mit minderwertiger Ware, die zudem noch den Krankenkassen oder der pflegebedürftigen Person selbst in Rechnung gestellt wird.
Bekannt sind auch Fälle, bei denen sich die Betrüger:innen als Mitarbeiter:innen einer Krankenkasse ausgegeben haben und persönlich bei den Patient:innen vorstellig wurden, um einen „Vertragsabschluss“ zu erreichen. Auch über das Internet kann der Betrug stattfinden, wenn sich Angehörige oder pflegebedürftige Personen über das Thema „Pflege“ informieren wollen. Über einen Link oder eine Anzeige können sie auf die Webseite der Betrüger:innen gelangen und ihre Daten eintragen.
Wenn Patient:innen über derartige Anrufe oder Angebote in der Apotheke berichten, sollte darüber aufgeklärt werden, dass persönliche Daten nie an Dritte herausgegeben werden dürfen. Die Techniker Krankenkasse (TK) warnt ihre Versicherten auch davor, dass sich Personen in betrügerischer Absicht als Mitarbeiter:innen der Kasse ausgeben, um so an persönliche Daten zu gelangen. Besondere Vorsicht ist laut TK geboten, wenn Anrufe mit unterdrückter Nummer stattfinden oder nach einer Bankverbindung gefragt wird. Letztere wird tatsächlich nur dann verlangt, wenn zuvor ein „Antrag auf eine Leistung oder eine Erstattung gestellt“ wurde.
Der beste Schutz sei Auflegen, appelliert die AOK Hessen. Wurde bereits eine mündliche Zusage erteilt, bestehe kein Grund zur Sorge, denn der Vertrag sei nicht rechtskräftig, weil falsche Tatsachen vorgetäuscht wurden. Dennoch lautet die Empfehlung der Kasse: Vertrag widerrufen, Lieferungen stornieren und Annahme verweigern.
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