Bubble Tea ist vor allem bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Nun möchte das Verbraucherschutzministerium das Modegetränk mit einem Warnhinweis versehen, wie eine Ministeriumssprecherin bestätigte. Beim Verkauf des Getränks seien „Hinweise zur Verschluckungsgefahr bei Kindern erforderlich“, stellte das Bundesinstitut für Risikobewertung in einer von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) in Auftrag gegebenen Untersuchung fest.
Demnach bestehe für Kinder bis zu vier Jahren ein „besonders hohes Risiko für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Aspiration“. Aigner habe die betroffenen Hersteller- und Vertriebsfirmen deshalb gebeten, durch einen möglichst bundeseinheitlichen Warnhinweis auf diese Gefahren aufmerksam zu machen. Zudem seien die Lebensmittel-Überwachungsbehörden der Länder über die Warnungen des Bundesinstituts informiert worden. Dies gehe schneller als eine gesetzliche Regelung, die erst mit der EU abgestimmt werden müsse, erklärte die Sprecherin.
Bubble Tea enthält erbsengroße Kügelchen, die zusammen mit dem Getränk über einen dicken Strohhalm aufgesogen werden. Die Perlen sind teilweise mit Fruchtsirup gefüllt und werden im Mund zum Platzen gebracht. Kinderärzte hatten zuvor bereits davor gewarnt, dass die in dem Getränk enthaltenen Kügelchen bei Kindern durch die Luftröhre in die Lunge geraten und dort Schäden anrichten könnten.
Nach den Vorstellungen des Vorsitzenden des Bundestags-Verbraucherausschusses, Hans-Michael Goldmann (FDP), solle dabei aber nicht nur vor der Verschluckungsgefahr gewarnt werden, sondern auch vor dem hohen Zucker- und Koffeingehalt des Getränks. Auch die Grünen mahnen eine Kennzeichnung an, die über den Kaloriengehalt Auskunft gibt.
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