Die US-Apothekenkette Walgreens will im Bundesstaat Washington vorerst keine Patienten des staatlichen Versicherungsprogramms Medicaid mit Arzneimitteln beliefern. Damit stehen ausgerechnet die Ärmsten, für die das Programm gedacht ist, vor einem Versorgungsproblem. Bereits seit Wochen schlagen die Apotheken des Bundesstaates Alarm; der Grund: Medicaid hat zum 1. April das Budget für die Erstattung der Arzneimittelkosten gekürzt.
Für die Apotheker in Washington sind die Kürzungen mit hohen Gewinneinbußen verbunden. Als eine der ersten Ketten hat Walgreens Konsequenzen aus dem Streit gezogen und angekündigt, 44 ihrer über 100 Apotheken in Washington zum 1. Mai aus der Medicaid-Versorgung herauszunehmen. Walgreens ist Marktführer in Washington. Die betroffenen Filialen decken nach Angaben der Kette rund 60 Prozent der gesamten Arzneimittelversorgung von Medicaid ab. Weitere Apothekenketten wie CVS und Rite Aid könnten sich dem Beispiel Walgreens anschließen.
Die mehr als 700.000 Medicaid-Versicherten in Washington kommen aufgrund der staatlichen Sparpolitik zudem in die missliche Lage, eine Apotheke suchen zu müssen, die ihnen die notwendigen Medikamente ausgibt. Die Behörden haben zu diesem Zweck bereits eine Hotline eingerichtet, bei der die Patienten Informationen über die nächstgelegene Apotheke mit Medicaid-Versorgung erhalten.
Die Gesundheitsbehörden des Bundesstaates planen mit dem Sparprogramm, die ohnehin leeren Kassen weiter zu entlasten. Die Einsparungen betreffen vor allem teure Originalprodukte - die Vergütung für die dispensierenden Apotheken soll Medienangaben zufolge in diesem Segment um 6 Prozent sinken. Wo es möglich ist, sollen Medicaid-Versicherte preisgünstigere generische Medikamente erhalten.
Ein Bundesrichter hat die geplanten Ausgabenkürzungen allerdings nach einer Klage der Bundesvereinigung der US-Apothekerverbände vorerst gestoppt. Bei seiner Entscheidung beruft sich der Richter darauf, dass die Sparpläne dem Bundesrecht widersprechen und sich zudem nachteilig auf die Apotheken auswirken. In einer Anhörung am 9. April will das Gericht die endgültige Entscheidung darüber fällen, ob die Sparpläne mit geltenden Recht vereinbar sind oder zurückgenommen werden müssen.
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