Wagner: „Ich schließe meine Apotheke nicht“ Alexander Müller, 10.12.2014 11:05 Uhr
Die Abmahnungen gegen seine Kollegen hat Apotheker Hartmut Rudolf Wagner zurückgenommen, seine Brücken-Apotheke in Schwäbisch Hall will er aber – entgegen der Ankündigung seines Anwalts – weiter betreiben. Das gestrige Schreiben sei mit ihm nicht abgestimmt gewesen, sagte Wagner gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Wagners Rechtsanwalt Christoph Becker von der Kanzlei „Richtig. Recht. Leipzig“ hatte gestern per Rundfax den Verzicht erklärt. In dem Schreiben hieß es außerdem, Wagner sei aufgrund von personellen Schwierigkeiten außerstande, den geordneten Betrieb der Apotheke dauerhaft aufrecht zu erhalten. „Er wird seine Geschäfte deshalb umgehend einstellen müssen“, schrieb Becker.
„Das stimmt nicht. Ich betreibe die Apotheke noch und werde sie weiter betreiben“, entgegnet Wagner. Becker habe ihm das Schreiben nicht vorab geschickt und sei am Vormittag nicht zu erreichen gewesen. „Ich möchte vom Rechtsanwalt hören, was er sich dabei gedacht hat“, so Wagner.
Denn der Apotheker aus Schwäbisch Hall hat schon Ärger mit der Aufsicht: „Das Regierungspräsidium hat schon angerufen und mir die Hölle heiß gemacht: Wie ich dazu käme, öffentlich zu bekunden, ich würde die Apotheke schließen“, berichtet Wagner. Auch die Apothekerkammer habe sich schon bei ihm gemeldet.
Die Kammer bestätigte, dass sie mit Wagner Kontakt aufgenommen hatte – immerhin hatte die Brückenapotheke von Dienstag auf Mittwoch Notdienst zu leisten. Bei der Kammer geht man ebenfalls davon aus, dass die Apotheke geöffnet bleibt. Gleichzeitig geht die Kammer aber mehreren Beschwerden gegen Wagner nach. „Wir prüfen, ob Verstöße gegen die Berufsordnung vorliegen“, sagte eine Justiziarin der Kammer.
Wagner hatte über Becker mehrere tausend Kollegen etwa wegen vermeintlicher Verstöße im Impressum abgemahnt. Nachdem sich die Betroffenen zur Wehr gesetzt hatten, wurden die Fristen zunächst ausgesetzt. Gestern erfolgte dann der endgültige Rückzug. Zu den Abmahnungen möchte sich Wagner vorerst nicht äußern. Nur so viel: „Da ist Einiges schief gelaufen.“
Auch wenn die Abmahnungen zurückgenommen sind, ist die Sache für Wagner und Becker wohl noch nicht ausgestanden. Bei der Apothekerkammer und der Rechtsanwaltskammer liegen Beschwerden gegen die beiden vor, in einigen Fällen wurde sogar Strafanzeige gestellt. Wenn sich die Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich herausstellen sollten, könnten Betroffene zudem ihre entstandenen Anwaltskosten einfordern.
Wagner hatte die Brücken-Apotheke im November 2013 von Karl Biener übernommen. Der Inhaber der Sonnen-Apotheke im benachbarten Schnelldorf hatte die Apotheke als Filiale betrieben. Dies habe sich allerdings nicht mehr gelohnt, als die Frauenarztpraxis umgezogen sei, berichtet Biener.
Die Brücken-Apotheke hatte Biener allerdings schon im Oktober geschlossen, weshalb Wagner vorübergehend Schwierigkeiten mit der neuen Betriebserlaubnis hatte. Nach den Vorgaben der novellierten Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) mussten unter anderem im Labor einige Änderungen vorgenommen werden. Die Apotheke eröffnete erst im Februar 2014 neu.
Als Einzelstandort mit zwei Ärzten im Haus oder der direkten Nachbarschaft könne sich die Apotheke aber lohnen, so Biener. Seit dem Verkauf habe er mit Wagner aber nichts mehr zu tun gehabt.
Ironie der Geschichte. Der ehemalige Inhaber wurde von der Brücken-Apotheke ebenfalls abgemahnt. Biener hatte allerdings von Anfang Zweifel daran, dass Wagner über eine Versanderlaubnis verfüge. Deshalb hatte er gar nicht reagiert und auch keinen Anwalt eingeschaltet – angesichts der nunmehr erfolgten Rücknahme der Abmahnung genau die richtige Entscheidung.