„Sehr deutlich das Ansehen des Berufsstandes beschädigt“

Vorwurf Nazi-Propaganda: Apotheker kommt vors Berufsgericht

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Berlin -

Inhaber Alexander Lipski schadet mit seiner zur Schau getragenen rechten Gesinnung dem Ansehen des Berufsstandes. Zu dieser Einschätzung ist der Vorstand der Apothekerkammer Schleswig-Holstein gelangt – Lipski wird sich nun vor dem Berufsgericht für Heilberufe in Schleswig verantworten müssen. Bis zu 50.000 Euro Geldstrafe drohen ihm dort, Approbation oder Betriebserlaubnis sind allerdings nicht in Gefahr.

Schilder aus der NS-Zeit und Parolen aus der rechten Szene: Die Sonnen-Apotheke in Uetersen hat sich in den vergangenen Jahren einen zweifelhaften Ruf erarbeitet. Von der örtlichen Antifa bis zur Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) laufen Kritiker gegen sie Sturm. Nach einer Beschwerde gegen die Apotheke musste sich im vergangenen November die Kammer des Falls annehmen. Der Vorstand musste sich eine Meinung bilden: Hat Lipski tatsächlich das Feld zulässiger Meinungsäußerung überschritten oder handelt es sich nur um „eine große Verleumdungskampagne“, wie er selbst in der Vergangenheit erklärte?

Ersteres ist der Fall, befand nun der Kammervorstand – und beruft sich dabei nicht nur auf die Qualität, sondern auch die Quantität der ausgestellten Plakate, Flyer und Fotos. „Jedes davon einzeln für sich genommen wäre fragwürdig. Aber in der Gesamtschau der Vielzahl an Objekten ergibt sich das Bild, dass in der Sonnen-Apotheke ein Weltbild propagiert wird, das eindeutig in Richtung Rechtsradikalismus und Antisemitismus geht“, erklärt Justiziar Karl-Stefan Zerres. Die Kammer habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht – Meinungsfreiheit ist schließlich ein hohes Gut. Allerdings erfülle eine Apotheke einen öffentlichen Auftrag und die Meinungsäußerung – auch wenn sie per se (noch) nicht strafbar ist – dürfe dem nicht im Wege stehen.

„Im Detail war die Strafbarkeitsschwelle wohl nicht überschritten, aber berufsrechtlich muss gegen ihn vorgegangen werden“, sagt Zerres. Und das nicht nur aufgrund des öffentlichen Auftrags, sondern auch wegen des Rufs der Apothekerschaft. „Nach Auffassung des Vorstands wird hier sehr deutlich das Ansehen des Berufsstandes beschädigt.“ Die Kammer hat den Fall deshalb nun zur Überprüfung an das Berufsgericht für Heilberufe weitergegeben mit der Bitte, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Der Fall liegt nun beim Gericht, wird aber wegen des Wechsels des Vorsitzenden Richters wohl erst in der zweiten Jahreshälfte in die mündliche Verhandlung gehen. Dem Apotheker droht schlimmstenfalls eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro und der Entzug des passiven Berufswahlrechts. Der Entzug von Approbation oder Betriebserlaubnis stehe allerdings nicht zur Debatte. „Dazu müsste seine Zuverlässigkeit als Apotheker infrage stehen“, so Zerres. Gemeint sind damit Fälle wie Drogenhandel oder aber schwere pharmazeutische Fehltritte samt Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz wie im Fall der St.Martins-Apotheke im bayerischen Jettingen-Scheppach.

Geldstrafe und Entzug des passiven Wahlrechts seien im Falle einer Verurteilung jedoch bereits sehr effektive Mittel, erklärt Zerres. Sollte ihm das passive Berufswahlrecht aberkannt werden, könne er keinen Einfluss mehr auf die Berufspolitik nehmen. „Das wäre das Wichtigste“, sagt der Jurist. „Und eine Geldstrafe ist ein wirksames Mittel, solches Verhalten zu bestrafen, denn die tut weh.“

Juristische Handhabe, künftig einschlägige politische Positionierungen in der Offizin zu unterlassen, gebe es hingegen nicht. „Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass eine Geldstrafe dafür bereits meist ausreicht. Denn man überlegt sich ganz genau, ob man die nochmal zahlen will. Das kann irgendwann auch an die Existenz gehen.“

Lipski selbst will auf Anfrage zu Vorwürfen und Verfahren nicht Stellung beziehen: Auf das Thema angesprochen, legt er einfach auf und lässt auf Rückruf ausrichten, dass er nicht zu sprechen sei. In der Vergangenheit hatte er angekündigt, Strafanzeige wegen Verleumdung stellen zu wollen. Was daraus wurde und gegen wen genau sich die Anzeige richten soll, erklärte er hingegen nicht: „Mehr sage ich dazu nicht, weil ich von der Presse die Schnauze voll habe!“

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