Ärzte dürfen keine Gebühr mehr dafür nehmen, wenn sie Patienten gleich nach einer Vorsorgeuntersuchung einen Stempel im Bonusheft geben. Darauf weist die Potsdamer Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) hin. Die Regelung gilt seit dem 1. Oktober 2013. Dennoch wird in einigen Praxen wie in der Vergangenheit ein Entgelt von bis zu fünf Euro berechnet.
Vorsorgeuntersuchungen sind aber Teil der vertragsärztlichen Leistung, und diese wird von der Krankenkasse bereits bezahlt. Das Gleiche gelte bei Stempeln für Schutzimpfungen, Schwangerschafts- oder Krebsvorsorge, jährliche Kontrollen beim Zahnarzt sowie die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen.
Versicherte sollten sich Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt direkt im Anschluss bestätigen lassen. Wer den Stempel vergisst, kann ihn innerhalb des laufenden Quartals kostenfrei nachholen und sich dabei auf Paragraf 36 Absatz 7 des Bundesmantelvertrags der Ärzte berufen. Nach Ende des Quartals kann es sein, dass Patienten eine Gebühr zahlen müssen.
APOTHEKE ADHOC Debatte