Klinikketten

Vivantes räumt Fehler ein dpa, 25.07.2011 10:12 Uhr

Berlin - 

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) schließt der Berliner Klinikbetreiber Vivantes eine Wiedereinstellung der entlassenen Altenpflegerin Brigitte Heinisch nicht aus. „Sollte Frau Heinisch Interesse an einer Wiedereinstellung haben, bieten wir ihr an, ins Gespräch zu kommen“, sagte eine Sprecherin der Berliner Klinikkette. Die Frage stelle sich aber derzeit nicht.

Der EGMR hatte die fristlose Kündigung der Altenpflegerin als Verletzung der Meinungsfreiheit gewertet und der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt 15.000 Euro zugesprochen. Heinisch hatte Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber Vivantes erstattet, weil das Unternehmen zu wenig Personal habe und deshalb nicht in der Lage sei, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Daraufhin wurde Heinisch entlassen.

Vivantes räumte ein, dass es in dem betreffenden Heim Pflegemängel gegeben habe, die auch vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) dokumentiert worden seien. Die Mängel seien aber inzwischen behoben. Vivantes habe für umfangreiche Verbesserungen im Pflegebereich gesorgt. Das fragliche Pflegeheim sei zuletzt vom MDK im Juni 2011 mit der Gesamtnote 1,1 bewertet worden.