Infektionskrankheiten

Virus-Wette vor Gericht dpa, 10.04.2014 18:58 Uhr

Berlin - 

Der kuriose Streit um die Existenz von Masernviren und einen hohen Geldbetrag beschäftigt seit Donnerstag die Justiz: Das Landgericht Ravensburg soll klären, ob ein Mediziner aus dem saarländischen Homburg Anspruch auf 100.000 Euro hat, weil er die Existenz von Masernviren nachgewiesen hat. Ein Biologe vom Bodensee hatte die Prämie im November 2011 demjenigen ausgelobt, der die Existenz der Viren beweisen kann. Weil der Biologe aber die Idee von krankmachenden Viren generell infrage stellt, hat er bis heute kein Geld überwiesen. Der Arzt hat dagegen geklagt.

Kläger und Beklagter hatten die Aufmerksamkeit der Medien vor der Verhandlung sichtlich genossen. Zahlreiche Pressevertreter waren in das beschauliche Städtchen Ravensburg unweit des Bodensees gekommen, um die ungewöhnliche Verhandlung zu beobachten. Schon anderthalb Stunden vor Verhandlungsbeginn gaben die Protagonisten bereitwillig Interviews und schilderten ihre Sicht der Dinge.

Beide nutzten die mediale Aufmerksamkeit, um ihre grundsätzlichen Ansichten zu verfechten. Der Biologe aus Langenargen (Baden-Württemberg) gilt als Impfkritiker und bestreitet die Existenz von Masernviren. Er spricht von einer „Erfindung des Masernvirus“ und kritisiert sogar das Robert Koch-Institut in Berlin. Er wirft dem Bundesinstitut vor, dass es keinen Beweis für die Existenz des Virus vorlegen könne.

Seit den 1960er Jahren wird in vielen Ländern gegen die per Elektronenmikroskop deutlich erkennbaren Viren geimpft, was die Erkrankungszahlen stark zurückdrängen konnte. Vor der Verhandlung gab sich der Biologe dennoch siegessicher: „Ich bin mir als Virologe sicher, dass ich den Prozess gewinnen werde.“

Der Biologe ist der Meinung, die Symptome der Masern könnten durch drei Faktoren ausgelöst werden: „Vergiftung der Haut von außen, zum Beispiel durch Cremes. Oder eine Entgiftung von innen nach außen über die Haut.“ Der dritte Aspekt sei psychosomatisch. „Und dann gibt es natürlich die Kombination aus allen drei Faktoren.“

Der Arzt dagegen stützt sich auf die Erkenntnisse der Forschung und will die Aussagen des Biologen „so nicht stehen lassen“. Seine Auffassung, die Viren existierten gar nicht, „muten ein bisschen mittelalterlich an“. Es sei schon lange nachgewiesen, dass die Masern eine Infektionserkrankung sind. Der Mediziner möchte mit der Klage auf das Thema Impfung aufmerksam machen.

Schon nach wenigen Minuten vertagte das Gericht die Verhandlung. Die Richter wollen am 24. April bekanntgeben, wie weiter verfahren werden soll. Möglicherweise wird die Kammer in die Beweisaufnahme gehen. Gütlich einigen wollte sich die beiden Streitparteien bislang nicht.

Über das Internet war der Mediziner auf das 100.000-Euro-Angebot des Biologen aufmerksam geworden. Er habe sich die Wette schriftlich bestätigen lassen und dann entsprechende Publikationen zusammengesucht. „Das war keine große Arbeit“, sagt er. Er habe dem Biologen die Dokumente und seine Kontonummer mit der Bitte geschickt, die Summe auf sein Konto zu überweisen.

Der Anwalt des Mediziners ging nach der Verhandlung davon aus, dass das Gericht nun einen Sachverständigen einschaltet. Dieser müsse sich mit der Frage beschäftigen, ob die vorgelegten Unterlagen seines Mandanten die Existenz des Masern-Virus beweisen.

Sollte der Mediziner vor Gericht Recht bekommen, will er das Geld für Impfkampagnen in Entwicklungsländern spenden. Eines haben sowohl der Arzt, vor allem aber der Biologe bereits erreicht: Aufmerksamkeit.