Vier Jahre Haft für Brustimplantate-Betrüger dpa/APOTHEKE ADHOC, 02.05.2016 15:10 Uhr
Im Skandal um Brustimplantate aus Billig-Silikon hat ein französisches Berufungsgericht die vierjährige Haftstrafe für den Gründer des Herstellers PIP bestätigt. Das Gericht in Aix-en-Provence verurteilte Jean-Claude Mas am Montag wegen schwerer Verbrauchertäuschung und Betrugs. Die inzwischen insolvente Firma Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang reißanfällige Brustimplantate aus nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon geliefert. Der Fall war 2010 aufgeflogen und hatte weltweit Aufsehen erregt. Allein in Frankreich ließen sich mehr als 18.000 Frauen vorsorglich die Implantate herausoperieren.
Nachdem das französische Gesundheitsministerium 30.000 Frauen eine vorsorgliche Entfernung der Silikonkissen empfohlen hatte, hatte die Krankenkasse Cnam eine Strafanzeige wegen schweren Betrugs gegen den Gründer der Firma Poly Implant Prothese (PIP), Jean-Claude Mas, angekündigt. Der Justiz lagen zudem bereits mehr als 2000 Anzeigen von betroffenen Frauen vor.
Statt Silikon für medizinische Zwecke wurde in bei PIP Industrie-Silikon verwendet. Die so gefertigten Kissen reißen schneller als andere, das austretende Silikon ist nur schwer zu entfernen. Die Implantate stehen außerdem im Verdacht, krebserregend zu sein. PIP produzierte zeitweise pro Jahr etwa 100.000 Implantate, sie wurden in mehr als 65 Länder geliefert, vor allem nach Lateinamerika.
In Brasilien sind 25.000 Frauen betroffen, in Argentinien sollen mindestens 13.000 Frauen PIP-Brustimplantate tragen. Für Deutschland gab es bislang keine genauen Zahlen: zwischen 2004 und 2011 wurden 19 Fälle von gerissenen PIP-Implantaten bekannt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte betroffenen deutschen Frauen geraten, „zur individuellen Risikoabwägung“ mit ihrem Arzt zu sprechen.
Die Sozialversicherer in Frankreich rechnen damit, dass die Entfernung der minderwertigen Brustimplantate in Frankreich bis zu 60 Millionen Euro kosten könnte. Miteingerechnet sind Ersatzimplantate für frühere Brustkrebspatienten oder Unfallopfer.