Eine Apothekerin aus Sachsen muss lange ins Gefängnis. Das Landgericht Görlitz hatte sie wegen Betrugs in zwölf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Apothekerin abgelehnt. Sie soll zusammen mit der Frau eines Arztes aus Göda mehrere Krankenkassen um rund zwei Millionen Euro betrogen haben.
Die Arztgattin hatte fiktive Rezepte für Patienten aus der Praxis ihres Mannes ausgestellt und dessen Unterschrift gefälscht. Die Apothekerin aus Bautzen hatte die Rezepte anschließend bei den Krankenkassen eingereicht. Der Betrug war erst bei einer Betriebsprüfung der Apotheke aufgefallen, weil die abgerechneten Arzneimittel in der Warenwirtschaft fehlten.
Den Gewinn aus dem Abrechnungsbetrug hatten die Beteiligten unter sich aufgeteilt. Das Landgericht Görlitz hatte die Arztgattin deshalb wegen Betrugs in 15 Fällen und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Sie soll einen Vermögensvorteil von knapp 1,3 Millionen Euro erlangt haben, bei der Apothekerin geht es um rund 590.000 Euro. Gegen die Apothekerin war zudem ein Berufsverbot ausgesprochen worden.
Laut dem Beschluss des BGH vom 25. April enthält das Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler, auch nicht bei der Strafzumessung. Die Apothekerin hatte vor dem BGH gerügt, dass vor dem Landgericht ihre Abgabeliste nicht verlesen worden sei. Dies ließ der BGH nicht gelten: Zum einen sei die Liste durchaus Gegenstand des Verfahrens gewesen. Außerdem hätten Patienten vor Gericht ausgesagt, dass sie die abgerechneten Medikamente nie erhalten hätten. Das Landgericht konnte dem BGH zufolge demnach davon ausgehen, dass die Daten aus der Warenwirtschaft und der Abrechnung nicht übereinstimmten.
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