Abrechnungsbetrug

Vier Jahre Haft für Apotheker

, Uhr

Wegen gemeinsamen gewerbsmäßigen Betrugs in 28 Fällen hat das Landgericht Frankfurt Haftstrafen gegen einen Apotheker und einen Arzt aus Hessen verhängt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Heilberufler zwischen 2002 und 2004 die AOK Hessen um rund 560.000 Euro betrogen haben. Der Apotheker rechnete von dem Arzt ausgestellte Rezepte über Praxisbedarf ab, ohne die Ware tatsächlich zu liefern. Das erhaltene Geld teilten sie sich auf.

Der Apotheker wurde zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Er hat allerdings bereits Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Der Arzt erhielt vier Jahre Haft, von denen anderthalb wegen der langen Verfahrensdauer bereits als verbüßt angesehen werden. Zusätzlich wird ihm die Untersuchungshaft, in der er sich seit Oktober 2010 befand, angerechnet. Legt er keine Revision ein, kann er von der sogenannten „Halbstrafenregelung“ profitieren: Demnach kann der Rest einer Strafe erlassen werden, wenn die Hälfte bereits verbüßt wurde.

Der Apotheker hatte vor Gericht erklärt, dass er den Hauptteil des von der Kasse erhaltenen Geldes dem Arzt beziehungsweise dessen Frau weitergereicht habe. Er selbst habe lediglich 85.000 Euro erhalten. Als Motiv für die Tat gab er finanzielle Probleme an. Seine Apotheke in Friedrichsdorf hat der Apotheker inzwischen verkauft und ist mittlerweile in der Offizin seiner Frau angestellt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Verdacht des Totschlags gegen Palliativarzt
Vierfachmord: Motiv unklar, Pflegedienst erschüttert

APOTHEKE ADHOC Debatte