Weil er seine Mitarbeiterinnen heimlich in der Umkleide und vor der Dusche gefilmt hat, muss ein Zahnarzt vier Frauen rund 50.000 Euro Entschädigung zahlen. Einen entsprechenden Vergleich haben beide Seiten vor dem Arbeitsgericht Gera geschlossen. Die zuständige Richterin sprach von einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung, die durch nichts gerechtfertigt sei.
Mindestens seit Dezember 2007 soll der Arzt mit versteckten Kameras seine Mitarbeiterinnen beim Umkleiden von seinem Büro aus beobachtet und mehrere tausend Filme davon auf seinem Computer gespeichert haben. In der Sache ermittelt auch die Staatsanwaltschaft.
Heimliche Videoüberwachungen von Mitarbeitern sind nur dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. Dies ist zum Beispiel bei Diebstahl der Fall.
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