Heimbewohner starb 2016

Verwechselte Medikamente: Gericht schlägt Bewährungsstrafen vor

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Berlin -

Nach einer schwerwiegenden Medikamentenverwechslung in einem Pflegeheim stehen seit Freitag drei Mitarbeiter der Einrichtung ein weiteres Mal vor Gericht. In dem Verfahren vor dem Landshuter Landgericht wollen sich die Parteien nun darüber unterhalten, ob sie sich auf Bewährungsstrafen für die Angeklagten verständigen können.

Die Beschäftigten des Heims im Landkreis Dingolfing-Landau waren angeklagt worden, nachdem ein schwer kranker Patient 2016 nach der Verwechslung von Arzneimitteln gestorben war. Vom Landgericht in Landshut waren die zwei Pfleger und ihre Chefin 2019 wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der Tatvorwurf in der Anklage lautete sogar auf Mord durch Unterlassen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) sah allerdings deutliche Fehler in dem Urteil und verwies den Fall zurück. Im Mai begann bereits einmal ein neuer Prozess in Landshut, der aber nochmals für mehrere Monate unterbrochen werden musste.

In dem Heim hatte eine Pflegerin einem unheilbar krebskranken 65-Jährigen versehentlich die Medikamente einer anderen Patientin ans Bett gestellt. Als der Fehler auffiel, hatte der Mann die Tabletten schon genommen. Die Mitarbeiterin und ihre Chefin informierten keinen Arzt. Auch ein ins Vertrauen gezogener Pfleger schwieg. Eine Woche nach der Verwechslung starb der Patient. Ob das falsche Medikament der Grund war, ließ sich nicht mehr klären.

Die Strafkammer schlägt nun vor, die Angeklagten nur wegen unterlassener Hilfeleistung zu verurteilen. Dafür können sich die Richter Bewährungsstrafen zwischen zwei und neun Monaten für die drei Beschuldigten vorstellen. Ob es zu einer Verständigung kommt, soll in den vier weiteren Verhandlungsterminen bis Ende November geklärt werden.

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