Die Verunreinigung mit übersulfatiertem Chondroitinsulfat lässt sich offenbar nicht auf unfraktioniertes Standardheparin beschränken. Der Pharmahersteller Sanofi-Aventis hat die Kontamination nun auch in dem niedermolekularen, fraktionierten Heparin Enoxaparin (Clexane/Lovenox) gefunden. Screening-Tests hätten die Substanz in „sehr kleinen Konzentrationen“ in einigen Chargen identifiziert. Als Vorsichtsmaßnahme habe das Unternehmen alle Gesundheitsbehörden weltweit über diesen Fund informiert.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat daraufhin seine Bestimmungen für die Prüfung der Rohstoffe konkretisiert. Mit Wirkung zum 1. Mai dieses Jahres sind sowohl Hersteller von fraktioniertem als auch von unfraktioniertem Heparin dazu verpflichtet, die zur Herstellung verwendeten Ausgangsmaterialien mittels NMR-Spektroskopie konkret auf übersulfatiertes Chondroitinsulfat zu prüfen. Ist die Substanz mit diesem Verfahren nachweisbar, darf das Material nicht verwendet werden.
In Australien, Schweden und Italien haben inzwischen Chargen, in denen die Verunreinigung gefunden wurde, zurückgerufen. Andere Länder wie Frankreich, Belgien und Spanien raten derzeit, das Produkt nur subcutan zu verabreichen, da die in Deutschland und den USA aufgetretenen unerwünschten Nebenwirkungen bei der intravenösen Applikation beobachtet wurden. Andere Länder sehen offenbar aufgrund der geringen Konzentration und fehlender Nebenwirkungsberichte derzeit keinen Handlungsbedarf.
In mehreren Ländern war es in den vergangenen Wochen zu Meldungen von zum Teil schwerwiegenden Nebenwirkungen nach Anwendung von verunreinigtem unfraktionierten Heparin gekommen. In den USA sind bisher 81 Todesfälle aufgetreten. Nach dem Rückruf kontaminierter Heparin-Chargen der Firma Rotexmedica hatte das BfArM Mitte März zunächst die genauere Analyse der Ausgangsstoffe für Standardheparin angeordnet. Die damals noch zur Testung vorgeschlagene Kapillarelektrophorese ist in der aktuellen Anordnung nicht mehr enthalten.
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