Der mögliche Prozess um den Tod einer jungen Frau und ihres Babys durch verunreinigte Glukose wird nach Angaben des Kölner Landgerichts nicht mehr in diesem Jahr beginnen. Die Kammer müsse noch entscheiden, ob die Anklageschrift zur Hauptverhandlung zugelassen werde. Dabei handele es sich um eine sehr komplexe Angelegenheit – und das nehme noch Zeit in Anspruch.
Die damals 28 Jahre alte Frau hatte im September 2019 in der Praxis ihres Gynäkologen eine Glukosemischung aus einer Kölner Apotheke getrunken. Sie wurde daraufhin bewusstlos, kam ins Krankenhaus und starb dort ebenso wie ihr durch Notkaiserschnitt zur Welt gebrachtes Kind.
Die Glukosemischung war Teil eines Routinetests auf Diabetes in der Schwangerschaft. Wie sich herausstellte, war das Präparat aber mit dem Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid durchsetzt. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen nach früheren Angaben von einem Versehen aus.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Apothekerin nun allerdings versuchten Mord durch Unterlassen und fahrlässige Tötung vor. Sie soll dem behandelnden Krankenhaus verschwiegen haben, dass eine Lidocainvergiftung in Betracht komme. Die Verteidiger der Apothekerin wiesen die Vorwürfe als „vollkommen abwegig“ zurück. Ihre Mandantin habe sich überhaupt nichts zuschulden kommen lassen.
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