Verteidigung will fünf Staatsanwälte hören Alexander Müller, 07.01.2019 17:10 Uhr
Vor dem Landgericht Berlin wurde heute wieder nur kurz über die Datenaffäre des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) verhandelt. Die Verteidigung trägt weiter ihre grundsätzlichen Bedenken gegen die Anklage vor und möchte dazu Ermittler und Vertreter der Staatsanwaltschaft hören.
Der Fall ist hinlänglich bekannt: Christoph H., einem ehemaligen IT-Mitarbeiter des BMG, wird vorgeworfen, E-Mails und sonstige nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Dateien aus dem Ministerium kopiert und entwendet zu haben. Der damalige ABDA-Sprecher Thomas Bellartz soll diese Informationen dann gekauft haben.
Dessen Verteidiger Professor Dr. Carsten Wegner beantragte heute, insgesamt fünf Staatsanwälte als Zeugen zu laden. Hintergrund ist eine interne Korrespondenz zu der Pressemitteilung, die seinerzeit in dem Fall von der Staatsanwaltschaft herausgegeben wurde.
Aus Wegners Sicht wird darin deutlich, dass schon damals auch in Kreisen der Staatsanwaltschaft bekannt war, dass es im BMG für IT-Administratoren keinerlei Zugangsbeschränkung gab. Also könne der im Verfahren maßgebliche § 202a StGB auch nicht einschlägig sein. Die Staatsanwälte verfügten über Sachverhaltskenntnis, da sie entweder direkt oder indirekt mit dem Fall betraut gewesen seien.
Wegner gab zu Bedenken, dass es im BMG gar keine gegen Zugang gesicherten Daten gab. Abgesehen davon, dass bei Bellartz keine Daten gefunden worden seien und dieser unstreitig nie selbst im Ministerium gearbeitet habe. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wollte sich zu dieser Einlassung vorerst nicht äußern. Auch das Gericht legte den Antrag zunächst zur Seite.
Bis März sind vorerst vier weitere Termine angesetzt, wobei seit Monaten im Prozess keine Zeugen mehr vernommen wurden und es inhaltlich kaum vorangeht. Die Richter haben sich bislang nicht in die Karten schauen lassen, wie sie den Sachverhalt bewerten – trotz mehrfacher Versuche und Bitten der Verteidigung um eine Einlassung.
Und so ging auch der nunmehr 33. Verhandlungstag relativ geräuschlos über die Bühne. Das Gericht gab ansonsten nur einen Untersuchungsauftrag an die Polizei zur weiteren Ermittlung. Dabei geht es aber nur um einen weiteren Straftatbestand, der nur H. zur Last gelegt wird und mit der vermeintlichen Datenspionage nichts zu tun hat. Die beiden Angeklagten machten heute zudem einige Angaben zu ihrer Person beziehungsweise ihren aktuellen Einkommensverhältnissen. Nächster Termin ist der 18. Januar.