Versandhandel

Sibutramin in Schlankheitsmitteln

, Uhr

Schlankheitspräparte aus dem Internet können Gesundheitsrisiken bergen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Verbraucher sollten die Präparate nur dann bestellten, wenn der Anbieter ausreichend über Inhaltsstoffe und Dosierung informiert. Im schlimmsten Fall könnten die Produkte beispielsweise den verbotenen Appetitzügler Sibutramin enthalten.

Erst vor wenigen Tagen hatte das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz wieder vor einem im Internet angebotenen Präparat mit dem Wirkstoff Sibutramin gewarnt. Das Hauptzollamt Koblenz hatte die Packung sichergestellt. Der gefährliche Wirkstoff war darauf nicht angegeben. Er kann zu stark erhöhtem Blutdruck und akuten Herzproblemen führen. Auch Todesfälle sind dem LUA zufolge bekannt.

Wer online bestellt, sollte unter anderem prüfen, ob zum Produkt eine Verkehrsbezeichnung angegeben und die Verpackung abgebildet sei, so die Verbraucherschützer.

Außerdem müsse der Anbieter ein vollständiges Impressum mit Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Unternehmensform und Verantwortlichen nennen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können im Ausland ansässige Versender für Gesundheitsschäden oft nur schwer haftbar gemacht werden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Krebspatient holt Rezept wieder ab
Jaypirca: Lilly lässt Apotheker hängen
Mehr aus Ressort
Verfassungsbeschwerde abgewiesen
BVerfG: Kein Cytotect für Schwangere
Saison startete 3 Wochen früher
Klimawandel verlängert Stechmücken-Zeit
Bei kaum längeren Fahrzeiten
Bessere Schlaganfallversorgung möglich

APOTHEKE ADHOC Debatte