Verjüngungspille von der lustigen Apotheke Carolin Bauer, 16.08.2015 11:31 Uhr
Der Begriff Apotheke ist dem Handel mit Arzneimitteln vorbehalten. Doch auch außerhalb der Pharmazie schmücken sich Unternehmen gerne mit der Bezeichnung: Edelstein-, Urwald- und Gewürzapotheken gab es bereits. Die „Lustige-Apotheke“ ist aus wettbewerbsrechtlicher Sicht dagegen kein Problem. Unter der Marke werden Scherzartikel verkauft, eine Verwechslungsgefahr ist nahezu ausgeschlossen.
Im Internet bietet die Firma Cera&Toys Großhandel die Marke „Lustige-Apotheke“ an. Die Produkte reichen von einer „Sexy Senior Pille“ über die „Verjüngungspille mit Geburtstags- Rücksetzerfunktion“ oder ein „Duschgel gegen Altersgeruch zum 50. Geburtstag“. Außerdem ist auf den Produkten scherzhaft aufgedruckt: „Bei Nebenwirkungen erschlagen sie bitte weder Ihren Arzt noch Ihren Apotheker.“
Die Firma mit Sitz in Leinefelde in Thüringen vertreibt die Produkte unter anderem über den Versender geburtstagsgeschenke-online. Cera&Toys erstellt die Motive und druckt die Aufkleber selbst. Die Firma verweist in der Artikelbeschreibung explizit auf die Abgrenzung zu Arzneimitteln: „ACHTUNG!!! keine Pharmazieerzeugnisse sondern harmlose 55 Gramm Traubenzuckerlinsen mit Zitronengeschmack.“ Die Produkte werden auch über Amazon angeboten.
Aus Sicht der Wettbewerbszentrale ist der Begriff „Lustige-Apotheke“ nicht irreführend. Im Gegensatz zu anderen Namen sei klar deutlich, dass es sich um einen Gag handle. Das Sortiment sei außerdem weit weg von Produkten, die in Apotheken angeboten würden. Ähnlich sei die Rechtslage bei Restaurants. Es komme häufig vor, dass sie den Begriff Apotheke verwendeten, doch kein Verbraucher würde dort wirklich Medikamente erwarten.
Gibt es jedoch einen Gesundheitsbezug, geht die Wettbewerbszentrale gegen die Betreiber vor. So wurde etwa die Bezeichnung Urwald-Apotheke abgemahnt. Bei dem Geschäft handelte es sich weder um eine Apotheke, noch war es aus dem Urwald. Das Unternehmen hat seinen Sitz am Bodensee und vertreibt „Naturprodukte für Ihre Gesundheit“.
Auch der Sterne- und Fernsehkoch Alfons Schuhbeck hatte Ärger wegen seiner „Gewürzapotheke“. Schuhbeck verkauft in seinem Onlineshop eine Reihe von Nahrungsergänzungsmitteln, wie „AktivKraft Kapseln“ für Vitalität und geistige Frische mit Rosmarin und Guarana. Die Dachmarke für die diversen Tees, Tropfen oder Hals- und Rachenwohlsprays ist „Schuhbecks Gewürzapotheke“. Ab 2016 darf er keine Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel mehr unter dieser Bezeichnung verkaufen.
Auch ein Heilsteinladen musste bereits seinen Namen ändern: Die Edelstein-Apotheke aus Bayern hatte im Streit um den Namen nachgegeben. Die Besitzer aus Bad Tölz hatten im September 2013 die von der Wettbewerbszentrale geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Seitdem laden sie statt in die Apotheke in den „Edelstein-Himmel“.