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Apotheker scheitern mit ebay-Petition

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Berlin -

Rückschlag im Kampf gegen unerlaubte Arzneimittelverkäufe über ebay & Co.: Die Freie Apothekerschaft hat mit ihrer Bundestagspetition für ein Verbot von Privatverkäufen verschreibungspflichtiger Medikamente über Internetportale das Quorum nicht erreicht. Lediglich 1246 Unterstützer wurden gefunden. Komplett gescheitert ist der Anlauf aber noch nicht.

Das Quorum ist bei 50.000 Mitzeichnern erreicht. Ab diesem Wert werden die Forderungen im Regelfall öffentlich im Petitionsausschuss beraten. Dazu wird auch der Verfasser eingeladen, um vor den Abgeordneten zu sprechen.

Die Apotheker konnten aber nur wenige Unterstützer mobilisieren. Geprüft wird das Anliegen trotzdem: Die Politiker müssen die Petition beraten, egal wie viele Mitzeichner gefunden wurden. Allein das Anliegen entscheidet laut Bundestag darüber, wie umfassend die Sache untersucht wird.

Das Erreichen des Quorums erleichtert aber, dass das Anliegen öffentlich beraten wird. Die Apotheker haben also noch eine Chance, dass der unerlaubte Handel mit Arzneimitteln zur Sprache kommt - letztlich ist dies vom Inhalt abhängig.

Die Apotheker fordern mit der Petition ein Gesetz, das Angebote und den Verkauf von Rx-Medikamenten durch private Anbieter eindeutig verbietet und bestraft. Als Gründe werden der Gesundheits- und Verbraucherschutz genannt. Der Verein versucht seit mehr als einem Jahr, das Thema auf die Agenda zu bringen. Rund 200 unerlaubte Einträge wurden bislang auf Internetportalen gefunden. Die Freie Apothekerschaft schätzt, dass jährlich mehrere tausend Angebote eingestellt und zu 90 Prozent abgeschlossen werden.

Bislang sind die Versuche, mit Anzeigen gegen die Händler vorzugehen, meist gescheitert: Die Staatsanwaltschaft Zwickau etwa war nicht gegen eine Händlerin vorgegangen, da es sich bei deren Angebot nur um einen Einzelfall gehandelt habe. Den Ermittlern zufolge ist der Verkauf von apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch Privatpersonen nur strafbar, wenn er gewerbs- oder berufsmäßig erfolgt.

Einen Erfolg gab es aber zuletzt: Die Staatsanwaltschaft Aurich hat einen Verkäufer zu einer Strafe von 750 Euro verdonnert.

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