Versandhandel

Petition gegen ebay & Co.

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Berlin -

Die Apotheker starten einen nächsten Versuch, private Medikamentenverkäufe über das Internet zu unterbinden. Die Freie Apothekerschaft versucht über eine Online-Petition, das Thema in den Bundestag zu bringen. Bislang gibt es rund 100 Mitzeichner. 50.000 Stimmen müssen erreicht werden, damit sich der Petitionsausschuss mit dem unerlaubten Arzneimittelhandel öffentlich befasst.

Die Apotheker fordern ein Gesetz, das Angebote und den Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten durch private Händler eindeutig verbietet und bestraft. Als Gründe werden der Gesundheits- und Verbraucherschutz genannt.

Die Petition läuft bis zum 10. April. Werden genug Unterstützer gefunden, wird das Thema im Petitionsausschuss voraussichtlich öffentlich beraten. Dazu wird normalerweise auch der Initiator eingeladen. Die Freie Apothekerschaft könnte damit persönlich ihr Anliegen vorbringen. Allerdings können sich die Abgeordneten bei einer Zweidrittelmehrheit auch gegen die öffentliche Beratung entscheiden – letztlich ist es vom Thema abhängig, ob sich der Bundestag mit der Sache beschäftigt.

Die Kommentare zur Petition sind bislang nicht nur positiv: Die Apothekerschaft versuche, lediglich Protektionismus zu betreiben, heißt es etwa. „Keine Mitzeichnung für diesen Lobbyisten-Quatsch!“, schreibt ein anderer. Auch die Wahl von Wick Medinait zum „Medikament des Jahres“ durch den Bundesverband Deutscher Apotheker fällt den Petenten auf die Füße.

Der Verein hat laut eigenen Angaben bislang rund 200 unerlaubte Angebote auf Internetportalen gefunden. Die Freie Apothekerschaft schätzt, dass jährlich mehrere tausend Einträge eingestellt und zu 90 Prozent verkauft würden. Bislang sind die Versuche gegen die Händler vorzugehen, meist gescheitert.

Die Staatsanwaltschaft Zwickau etwa war nicht gegen eine Händlerin vorgegangen, da es sich bei deren Angebot nur um einen Einzelfall gehandelt habe. Den Ermittlern zufolge ist der Verkauf von apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch Privatpersonen nur strafbar, wenn er gewerbs- oder berufsmäßig erfolgt. Einen Erfolg gab es aber zuletzt: Die Staatsanwaltschaft Aurich hat einen Verkäufer zu einer Strafe von 750 Euro verdonnert.

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