Ladenschlussgesetz

Verfassungsgericht schränkt Sonntagsverkauf ein APOTHEKE ADHOC, 01.12.2009 12:32 Uhr

Berlin - 

Die Öffnung von Geschäften an allen vier Adventssonntagen in Berlin ist nicht verfassungsgemäß. Mit diesem Urteil gibt das Bundesverfassungsgericht der Evangelischen und der Katholischen Kirche Recht, die gegen die Sonderregelung vor Weihnachten geklagt hatten. Allerdings: Die Geschäfte können in diesem Jahr an den Adventssonntagen noch geöffnet werden, die Änderung gilt erst ab 2010.

Wenn alle Einzelhändler mehrere Sonntage in Folge über viele Stunden ihre Geschäfte öffnen wollen, müssen dem Gericht zufolge „rechtfertigende Gründe besonderen Gewichts“ vorliegen. Die Berliner Adventssontagsregelung unterschreite aber das „verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß des Sonntagsschutzes“.

Seit 2006 können die Bundesländer eigene Ladenöffnungsgesetzte beschließen. In Berlin gilt eines der liberalsten Gesetze zum Ladenschluss im bundesweiten Vergleich: Werktags ist die Ladenöffnung vollkommen freigegeben. Außerdem haben die Geschäfte die Möglichkeit an bis zu zehn Sonntagen im Jahr zu öffnen. Darunter fallen die Adventssonntage, vier weitere durch den Senat bestimmte Sonn- und Feiertage sowie zwei Sonn- und Feiertage bei besonderen Ereignissen wie Firmenjubiläen oder Straßenfesten.