Pflegedienst

Verdacht auf Abrechnungsbetrug: Zwei Männer in U-Haft

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Berlin -

Ein ambulanter Pflegedienst aus Nürnberg steht im Visier von Ermittlern. Es geht um den Verdacht des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in mindestens 49 Fällen. Zwei Männer sitzen in U-Haft.

Die Bayerische Zentralstelle für Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und die Kriminalpolizei in Nürnberg haben zwei Verantwortliche wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr in U-Haft genommen. Der 35 Jahre alte Mitinhaber des Pflegedienstes wurde nach seiner Festnahme dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg vorgeführt. Dieser ordnete seine Inhaftierung an. Wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr befindet sich ebenfalls seit 6. März ein 36-jähriger, leitender Mitarbeiter des Pflegedienstes in Haft.

Die ZKG geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass die beiden Beschuldigten gemeinsam mit weiteren Personen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege der AOK Bayern nicht erbrachte und nicht abrechenbare Leistungen in Rechnung gestellt haben. Dabei sollen von den Beschuldigten unzutreffende Leistungsnachweise erstellt worden sein.

Durch die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen im Zeitraum von April 2020 bis April 2024 soll der Kasse ein Schaden in Höhe von mindestens 116.000 Euro entstanden sein. Ein möglicher Gesamtschaden lässt sich derzeit noch nicht beziffern.

Anlass der Ermittlungen waren eine Anzeige der AOK sowie ein Hinweis über das anonyme Hinweisgebersystem der ZKG. Im Laufe der Ermittlungen ergab sich der Verdacht, dass die beiden inhaftierten Beschuldigten unzulässig auf Zeugen einwirken würden, um diese gegenüber der Polizei zu falschen Aussagen zu veranlassen. Dies würde die Erforschung der Wahrheit erschweren. Der Ermittlungsrichter erließ daher die Haftbefehle sowohl wegen Flucht-, als auch wegen Verdunkelungsgefahr.

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